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Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 19.04.2018
- 10 K 208/17 -
Genehmigung eines Hubschraubersonderlandeplatzes verletzt keine Nachbarrechte
Umfängliche Beschränkungen der Flugzeiten sowie Begrenzung der Anzahl der Hubschrauberflüge berücksichtigen Interessend er Anwohner ausreichend
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat entschieden, dass die Genehmigung eines Hubschraubersonderlandeplatzes auf einem von der Firma Junker geplanten Firmengebäude nicht die Rechte zweier Nachbarn verletzt, die gegen die Genehmigung geklagt hatten.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Regierungspräsidium Freiburg mit Bescheid vom 15. Dezember 2016 einem Tochterunternehmen (im Folgenden: Unternehmen) des mit der Hauptverwaltung in Nordrach beheimateten Erwin Junkerkonzerns die
Kläger sehen sich in erheblicher Weise durch Lärm des Betriebs betroffen
Die Kläger sind Eigentümer von Grundstücken in der Nähe des geplanten Firmengebäudes. Sie machten im Wesentlichen geltend, dass sie in erheblicher Weise durch den Lärm des Betriebs des Landeplatzes betroffen seien. Dieser sei nicht erforderlich, sondern diene nahezu ausschließlich dazu, den Firmeninhaber von seinem Wohnort oder vom Firmensitz Nordrach nach Gengenbach fliegen zu können. Ein Bedarf an Luftverkehr könne über die Flugplätze Offenburg oder Lahr gedeckt werden. Einer der Kläger machte geltend, dass seine Pferde aufgrund des Lärms durchgehen und eventuell auf die Straße neben der Koppel geraten könnten.
VG bejaht für Genehmigung eines Hubschraubersonderlandeplatzes erforderlichen luftverkehrlichen Bedarf
Das Verwaltungsgericht Freiburg wies die Klagen im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass die
Interessen der Anwohner werden durch Auflagen hinreichend Rechnung getragen
Die Kläger würden durch die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Freiburg/ra-online
- Lärm- und Geruchsimmissionen müssen bei einer Betriebsgenehmigungsänderung für einen Krankenhaus-Hubschrauberlandeplatz nicht erneut berücksichtigt werden
(Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 22.08.2012
[Aktenzeichen: 3 K 588/10.KS]) - Keine Starterlaubnis für privaten Hubschrauberlandeplatz in einem Gewerbegebiet
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 08.11.2006
[Aktenzeichen: 3 K 3286/05])
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Dokument-Nr. 26539
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