wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 22.08.2012
3 K 588/10.KS -

Lärm- und Geruchsimmissionen müssen bei einer Betriebsgenehmigungsänderung für einen Krankenhaus-Hubschrauberlandeplatz nicht erneut berücksichtigt werden

Ehepaar erhebt Klage gegen Genehmigungsänderungen für Anlage und Betrieb von Hubschrauberlandeplätzen

Die Klage eines Ehepaares, das in unmittelbarer Nachbarschaft zum Rotes-Kreuz-Krankhaus in Kassel wohnt, ist abzulehnen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Kassel. Das Ehepaar hatte sich gegen den Betrieb des Hubschrauberlandeplatzes auf dem Dach im westlichen Teil des Krankenhauses an der Virchowstraße zur Wehr setzt.

Bereits im Januar 1975 war die Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb eines Hubschrauberlandeplatzes auf dem Dach der Klinik erteilt worden. Aufgrund neuer Allgemeiner Verwaltungsvorschriften für die Anlage und den Betrieb von Hubschrauberlandeplätzen erfolgten am 15.10.2009 und 23.03.2011 Anpassungen dieser Genehmigung an die neuen Vorschriften. Gegen diese beiden Genehmigungsänderungen haben die Eheleute Klage erhoben. Das Verwaltungsgericht hatte einen Antrag der Eheleute auf vorläufigen Rechtsschutz bereits im Eilverfahren abgelehnt.

VG Kassel: Kläger werden durch Genehmigungsänderungen nicht in ihren Rechten verletzt

Nach Durchführung der mündlichen Verhandlung im Klageverfahren hat das Verwaltungsgericht nun seine bereits im Beschluss vom 24.02.2012 geäußerte Auffassung bestätigt, dass die Kläger durch die Genehmigungsänderungen in ihren Rechten gar nicht verletzt sein können. Diese Änderungen ließen weder erstmalig einen Flugbetrieb zu noch werde eine wesentliche Änderung oder Erweiterung des bereits 1975 zugelassenen Flugbetriebs genehmigt.

Interessen der Kläger werden durch Genehmigungsänderungen nicht mehr als zuvor beeinträchtigt

Das Interesse der Kläger, vor Lärm- und Geruchsimmissionen durch den Flugbetrieb verschont zu bleiben, habe vor den Änderungen der Genehmigung daher nicht erneut berücksichtigt werden müssen. Insbesondere die von den Klägern beanstandete Stationierung der Hubschrauber (am Tage), die beanstandeten Übungsflüge der Piloten und die Flüge morgens und abends vom Krankenhaus zum Hangar in Fuldatal hat es bereits in der Vergangenheit gegeben. Aufgrund der Genehmigung aus dem Jahre 1975 sei dies auch zulässig gewesen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.10.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Kassel/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14325 Dokument-Nr. 14325

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14325

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?