Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 22.08.2012
- 3 K 588/10.KS -
Lärm- und Geruchsimmissionen müssen bei einer Betriebsgenehmigungsänderung für einen Krankenhaus-Hubschrauberlandeplatz nicht erneut berücksichtigt werden
Ehepaar erhebt Klage gegen Genehmigungsänderungen für Anlage und Betrieb von Hubschrauberlandeplätzen
Die Klage eines Ehepaares, das in unmittelbarer Nachbarschaft zum Rotes-Kreuz-Krankhaus in Kassel wohnt, ist abzulehnen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Kassel. Das Ehepaar hatte sich gegen den Betrieb des Hubschrauberlandeplatzes auf dem Dach im westlichen Teil des Krankenhauses an der Virchowstraße zur Wehr setzt.
Bereits im Januar 1975 war die Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb eines Hubschrauberlandeplatzes auf dem Dach der Klinik erteilt worden. Aufgrund neuer Allgemeiner Verwaltungsvorschriften für die Anlage und den Betrieb von Hubschrauberlandeplätzen erfolgten am 15.10.2009 und 23.03.2011 Anpassungen dieser Genehmigung an die neuen Vorschriften. Gegen diese beiden
VG Kassel: Kläger werden durch Genehmigungsänderungen nicht in ihren Rechten verletzt
Nach Durchführung der mündlichen Verhandlung im Klageverfahren hat das Verwaltungsgericht nun seine bereits im Beschluss vom 24.02.2012 geäußerte Auffassung bestätigt, dass die Kläger durch die
Interessen der Kläger werden durch Genehmigungsänderungen nicht mehr als zuvor beeinträchtigt
Das Interesse der Kläger, vor Lärm- und Geruchsimmissionen durch den Flugbetrieb verschont zu bleiben, habe vor den Änderungen der Genehmigung daher nicht erneut berücksichtigt werden müssen. Insbesondere die von den Klägern beanstandete Stationierung der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.10.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Kassel/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14325
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14325
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.