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Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 14.05.2018
- 4 A 8334/17 -
Bauordnungsverfügung wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum muss an WEG-Verwalter oder Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtet sein
Inanspruchnahme einzelner Wohnungseigentümer nur in dringenden Fällen
Eine Bauordnungsverfügung zwecks Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum muss in der Regel an den WEG-Verwalter oder an die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtet sein. Eine Inanspruchnahme einzelner Wohnungseigentümer kommt nur in den dringenden Fällen des § 21 Abs. 2 WEG in Betracht. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurden die
Unzulässige Bauordnungsverfügung gegen einzelne Wohnungseigentümer
Das Verwaltungsgericht Hannover entschied zu Gunsten der Kläger. Die gegen die Kläger gerichteten Mängelbeseitigungsaufforderungen seien nicht rechtmäßig, weil die Kläger als einzelne
Inanspruchnahme einzelner Wohnungseigentümer in dringenden Fällen
Eine Inanspruchnahme einzelner
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (vt/rb)
- Einzelner Wohnungseigentümer kann bei zwingender Notwendigkeit Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.10.2014
[Aktenzeichen: V ZR 9/14]) - Bauaufsichtliche Anordnung zur Entfernung eine brennbaren Fassade richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaft
(Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 16.11.2022
[Aktenzeichen: 1 ME 106/22])
Jahrgang: 2018, Seite: 579 NJW-Spezial 2018, 579
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Dokument-Nr. 27899
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