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Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 11.03.2008
- 9 K 482/08 -
Zivildienst geht vor Golfkarriere
Kein Anspruch auf Zurückstellung
Ein Zivildienstpflichtiger kann nicht verlangen, vom Zivildienst zurückgestellt zu werden, um seine Karriere als Golfprofi voranzutreiben, wenn er die Profikarriere begonnen hat, als er wegen einer Berufsausbildung zurückgestellt war und sich nicht rechtzeitig vergewissert hat, ob er im Anschluss an die Ausbildung Zivildienst leisten muss. Dies entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe lehnte damit den Eilantrag eines Zivildienstpflichtigen ab.
Der Zivildienstpflichtige wollte verhindern, seinen Dienst als
Zivildienstpflichtiger wechselt in Golfprofilager und schließt 3-jährigen Sponsorenvertrag ab
Kurz vor dem Ende seiner Ausbildung und dem Ende seiner Zurückstellungszeit entschloss er sich, ins Profilager überzuwechseln und unterschrieb einen dreijährigen Sponsorenvertrag. Als er nach dem Ende seiner Zurückstellungszeit seinen Zivildienst antreten sollte, beantragte er beim Bundesamt für den Zivildienst, bis zum Ablauf seines Sponsorenvertrages zurückgestellt zu werden, um die Chance zu nutzen, sich eine Profikarriere aufzubauen. Ohne regelmäßiges intensives Training und ohne Turnierteilnahmen werde diese Chance zunichte gemacht. Außerdem bestehe die Gefahr, dass der Sponsor die geleisteten Sponsorengelder zurückverlange. Das Bundesamt für den Zivildienst lehnte die
Gericht weist den Eilantrag auf Zurückstellung ab
Der Antrag blieb erfolglos. In den Gründen des Beschlusses heißt es: Der Antragsteller könne keine
Keine unzumutbare Härte
Eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Karlsruhe vom 07.04.2008
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Dokument-Nr. 5862
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