wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Kassel, Beschluss vom 13.07.2007
2 G 776/07 -

Nachbar muss Krematorium in der Umgebung hinnehmen

Keine unzumutbare Beeinträchtigung für Anwohner

Ein Anwohner muss ein in 90 m Entfernung geplantes Krematorium dulden. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel hervor, das einen Eilantrag eines Anliegers gegen den Bau eines Krematoriums zurückgewiesen hat. Dieser werde weder durch Luftverunreinigungen, Geruchsbelästigungen noch Sichtbeeinträchtigungen in seinen Rechten verletzt.

Nachdem das Verwaltungsgericht Kassel zunächst mit seinem Beschluss vom 26.03.2007 auf den Eilantrag eines Nachbarn einen Baustopp für ein Krematorium in der Oberaulaer Straße in Schwarzenborn erlassen hatte, hat es nunmehr seinen ursprünglichen Beschluss aufgehoben und den Eilantrag insgesamt abgelehnt.

Gegen das Krematorium vorgegangen ist ein Nachbar, dessen Wohnhaus ca. 90 m vom Standort des Krematoriums entfernt liegt. Zur Begründung hat er vorgetragen, dass er durch den Betrieb des Krematoriums unzumutbar in seinen Rechten beeinträchtigt werde. Dem ist das Verwaltungsgericht mit seinem ersten Beschluss vom 26.03.2007 gefolgt, weil die in der Baugenehmigung vorgesehene Höhe des Schornsteins und der Austrittsöffnung gegen Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes verstieße. Die Austrittsöffnung des Schornsteins müsse nach den konkreten Verhältnissen mindestens eine Höhe von 11,35 m aufweisen. Die genehmigte Höhe von 10,84 m sein demnach zu niedrig.

Der für die Erteilung der Baugenehmigung zuständige Schwalm-Eder-Kreis hat diese daraufhin nachgebessert und eine Schornsteinhöhe von 12,60 m vorgegeben. Sodann hat er mit seinem Eilantrag vom 25.05.2007 eine Aufhebung des zuvor gerichtlich angeordneten Baustopps beantragt. Das Verwaltungsgericht hat diesem Antrag mit seinem Beschluss vom 13.02.2007 stattgegeben und damit seinen ursprünglichen Beschluss abgeändert, weil der Nachbar nunmehr nicht mehr in seinen Rechten verletzt sei. Das Krematorium werde in einem Gewerbegebiet errichtet und von seinem Betrieb gingen keine Störungen oder Belästigungen aus, die für die Umgebungsbebauung unzumutbar wäre. Dies gelte sowohl für die befürchteten Luftverunreinigungen und Geruchsbelästigungen als auch für die als störend empfundene Sichtbeziehung zum Krematoriumsgebäude und den häufigen Anblick von Leichenwagen und Trauergesellschaften.

Die Anlage sei mit einer Filteranlage ausgestattet, die nach Angaben des Herstellers garantiere, dass die immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte eingehalten würden. Die als störend empfundene Sichtbeziehung werde durch die vorgesehene Begrünung gemindert und die Wahrnehmbarkeit von Bestattungsvorgängen sei als Teil des menschlichen Lebens grundsätzlich hinzunehmen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2007
Quelle: ra-online, VG Kassel

Aktuelle Urteile aus dem Immissionsschutzrecht | Nachbarrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Gewerbegebiet | Krematorium | Leichenwagen | unzumutbare Belästigung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4561 Dokument-Nr. 4561

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss4561

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?