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Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 30.08.2005
5 L 835/05.TR -

Bau eines Krematoriums stellt keinen Verstoß gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme dar

Krematorium in Hermeskeil darf gebaut werden - Verwaltungsgericht Trier weist Eilanträge von Nachbarn zurück

Mit Beschlüssen vom 30. August 2005 hat das Verwaltungsgericht Trier die Eilanträge zweier Antragsteller, die sich gegen den Bau eines Krematoriums zur Wehr setzen, abgelehnt. Beide Antragsteller sind als Grundstückseigentümer in einem Industriegebiet in Hermeskeil Nachbarn des geplanten Krematoriums.

Nach Auffassung des Gerichts sind die Rechte der Antragsteller nicht verletzt, ein Verstoß gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme sei nicht erkennbar. Dabei muss, so die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts, beachtet werden, dass ein Krematorium gerade wegen der mit dem Betrieb einer solchen Anlage verbundenen Immissionsbelastungen in einem Industriegebiet anzusiedeln sei. Aufgrund der Ausgestaltung der Baugenehmigung seien für die Antragssteller auch keine unzumutbaren Immissionen zu befürchten.

Eine unzumutbare Beeinträchtigung durch vorbeifahrende Leichenwagen sei schon deshalb nicht erkennbar, weil die Zuwegung zum Krematorium über eine andere Straße erfolge als die der Antragsteller. Auch entstehe aufgrund der schlichten Ausführung des Gebäudes und der vorgesehenen Begrünung mit hoch wachsenden Bäumen und Sträuchern keine visuelle Belastung der Antragsteller durch den Blick auf die Einäscherungsanlage.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2005
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Trier

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