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Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 21.08.2022
- 4 L 746/22.KO -
Zur Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils für die Fahrerlaubnisbehörde nach Trunkenheitsfahrt
Verwaltungsgericht Koblenz lehnt Eilantrag ab
Ein strafgerichtliches Urteil entfaltet für die Fahrerlaubnisbehörde hinsichtlich der Frage der Fahreignung keine Bindungswirkung, wenn im Strafverfahren die Fahreignung nicht eigenständig geprüft und bejaht worden ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und lehnte einen Eilantrag gegen die Fahrerlaubnisentziehung ab.
Die Antragstellerin wurde nach einer
Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens durch Fahrerlaubnisbehörde verpflichtend
Der dagegen gerichtete Eilantrag an das Verwaltungsgericht Koblenz blieb ohne Erfolg. Die Antragsgegnerin habe die Antragstellerin gemäß den Bestimmungen der Fahrerlaubnis-Verordnung zu Recht als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen, nachdem diese das angeforderte Gutachten nicht rechtzeitig vorgelegt habe, so die Koblenzer Richter. Da aufgrund der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 32156
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