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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „MPU“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.04.2017
- BVerwG 3 C 24.15 und BVerwG 3 C 13.16 -
Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt mit weniger als 1,6 Promille darf nicht von vorheriger MPU abhängig gemacht werden
Einmalige Trunkenheitsfahrt rechtfertigt keine Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens
Ist nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als 1,6 Promille im Strafverfahren die Fahrerlaubnis entzogen worden, darf die Verwaltungsbehörde ihre Neuerteilung nicht allein wegen dieser Trunkenheitsfahrt von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens abhängig machen. Anders liegt es, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme von künftigem Alkoholmissbrauch begründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
Im Verfahren BVerwG 3 C 24.15 hatte das Strafgericht die Klägerin wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr (BAK 1,28 Promille) nach § 316 StGB verurteilt und ihr nach § 69 StGB die Fahrerlaubnis entzogen, da sich aus der Tat ergebe, dass sie zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sei. Als sie die Neuerteilung beantragte, erhielt sie von der Fahrerlaubnisbehörde gestützt auf § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d i.V.m. Buchst. a der Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV) die Aufforderung, ein medizinisch-psychologisches Fahreignungsgutachten vorzulegen. Im Verfahren BVerwG 3 C 13.16 hatte das Strafgericht dem Kläger die Fahrerlaubnis bei im Übrigen gleichem Sachverhalt wegen einer Trunkenheitsfahrt... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 07.07.2015
- 10 S 116/15 -
MPU auch nach strafgerichtlicher Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt notwendig
Rückschlüsse auf gravierende Alkoholproblematik rechtfertigt ebenfalls Anordnung einer MPU
Hat das Strafgericht eine Fahrerlaubnis wegen einer Fahrt unter Alkoholeinfluss entzogen und beantragt der Betroffene die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist, muss die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung ihrer Entscheidung eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Unabhängig davon ist eine solche Anordnung auch geboten, wenn bei der Trunkenheitsfahrt die Blutalkoholkonzentration knapp unter 1,6 Promille lag und deutliche Indizien für eine weit überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung bestanden, wie etwa das Fehlen jeglicher Ausfallerscheinungen. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens wurde wegen einer Trunkenheitsfahrt mit 1,49 Promille Blutalkoholkonzentration rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Strafgericht entzog ihm zugleich die Fahrerlaubnis und ordnete eine Sperrfrist für deren Neuerteilung an. Im Oktober 2012 beantragte der Kläger beim Landratsamt Ortenaukreis (Beklagter) die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 25.02.2015
- 1 K 720/14.NW -
Entziehung einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis bei berechtigten Zweifeln an der Fahreignung rechtmäßig
Mitgliedstaaten dürfen nationale Vorschriften über Entziehung einer Fahrerlaubnis bei wiederholten Verkehrsauffälligkeiten anwenden
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass eine EU-Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen werden darf, wenn sich nach deren Erteilung aufgrund neuer Tatsachen berechtigte Zweifel an der Fahreignung ergeben, die nicht ausgeräumt werden.
In dem konkreten Fall ging es um einen in Tschechien ausgestellten EU-Führerschein. Dem Kläger war in Deutschland die Fahrerlaubnis wegen mehrerer strafrechtlich geahndeter Trunkenheitsfahrten, unter anderem in den Jahren 2002 und 2008, entzogen und die Wiedererteilung war abgelehnt worden. Im Jahr 2010 erwarb er die Fahrerlaubnis in Tschechien. Danach kam es 2013 zu einer erneuten... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2013
- 6 L 297/13 -
Bei freiwilligem Verzicht auf die Fahrerlaubnis und Wiedererteilung nach MPU-Gutachten sowie Sperrfrist werden sämtliche bestehende Punkte getilgt
Freiwilliger Verzicht ist dann gleichzusetzen mit zwangsweisem Entzug der Fahrerlaubnis
Wird einem Autofahrer die Fahrerlaubnis nach dem freiwilligen Verzicht nach erfolgtem MPU-Gutachten und sechs monatiger Sperrfrist wiedererteilt, so erlöschen sämtliche Punkte im Verkehrszentralregister. Denn in einem solchen Fall steht der freiwillige Verzicht mit der zwangsweisen Entziehung der Fahrerlaubnis gleich. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall drohte einem Autofahrer wegen bestehender 20 Punkte im Verkehrszentralregister die zwangsweise Entziehung der Fahrerlaubnis. Um der Entziehung zuvorzukommen verzichtete er im August 2007 freiwillig auf seine Fahrerlaubnis. Nachdem sich der Autofahrer einer medizinisch-psychologischen Begutachtung unterzog und diese ein zukünftiges verkehrswidriges Verhalten... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 18.12.2012
- 1 L 986/12.NW -
Keine sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen unterbliebener Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens
Ausschließliches Führen von deutlich in der Geschwindigkeit reduzierten Fahrzeugen muss bei Anordnung eines Gutachtens Beachtung finden
Einem Fahrzeugbesitzer, der nur berechtigt ist, Fahrzeuge mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit zu fahren, darf nach einem Unfall nicht die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entzogen werden, weil er kein medizinisch-psychologisches Gutachten über seine Fahreignung vorgelegt hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einem Eilverfahren.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls besitzt nur die Fahrerlaubnis für die Klassen M, L und S (zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkrafträder sowie Zugmaschinen für landwirtschaftliche Fahrzeuge, mit Geschwindigkeitsbegrenzungen bis zu höchstens 45 km/Std.). Er fährt dementsprechend ein Elektrofahrzeug, dessen Geschwindigkeit auf 45 km/Std. beschränkt... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 28.09.2011
- 3 K 718/11.MZ -
VG Mainz: Vorsätzliches "nerven" im Straßenverkehr rechtfertigt Mofaverbot
MPU auch bei fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen
Einem Verkehrsteilnehmer, der wegen zahlreichen Verstößen gegen Strafgesetze im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen aufgefallen ist, darf die Kreisverwaltung zu Recht wegen Ungeeignetheit auch das Führen von (erlaubnisfreien) Mofas im Straßenverkehr untersagen. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.
Im hier zugrunde liegenden Fall hat der Antragsteller – ein Mann aus Rheinhessen – in zahlreichen Fällen bei Fahrten mit Kraftfahrzeugen gegen Strafgesetze verstoßen. Nachdem er schon keine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge mehr besaß, beging er mehrere Straftaten mit einem Mofa, weswegen er wegen Nötigung, Beleidigung und Sachbeschädigung bestraft wurde.Die Kreisverwaltung... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 09.08.2011
- 15 K 812/10 U -
FG Münster: Keine Umsatzsteuerbefreiung für Verkehrstherapien, die auf MPU vorbereiten
Verkehrstherapien sind nicht als medizinische Maßnahmen im Bereich der allgemeinen Lebensführung einzustufen
Leistungen einer Verkehrspsychologin, die Kraftfahrer auf die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) vorbereitet, sind nicht als ähnliche heilberufliche Tätigkeit im Sinne von § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, eine Diplom-Psychologin, führt individualpsychologische Verkehrstherapien durch, die ihre Patienten auf die MPU zur Wiedererlangung der wegen Alkohols am Steuer oder anderer Verkehrsverstöße entzogenen Fahrerlaubnis vorbereiten sollen. Das beklagte Finanzamt behandelte diese Tätigkeit als umsatzsteuerpflichtig.Das Finanzgericht... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.06.2010
- 10 B 10545/10.OVG -
OVG Koblenz: Kein Fahrerlaubnisentzug bei fehlerhaftem MPU-Gutachten
Gelöschter Eintrag in Flensburg, kann nicht für Gutachten herangezogen werden
Eine Eintragung im Verkehrszentralregister, die bereits gelöscht ist, kann später nicht wieder für eine Beurteilung herangezogen werden. Der Betroffene hat sich dann im Sinne der Verkehrssicherheit bewährt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall wurde bei einem Autofahrer bei einer Kontrolle im Januar 2007 ein Blutalkoholwert von 0,77 Promille festgestellt. Der darauf folgende Eintrag im Verkehrszentralregister wurde jedoch zwei Jahre später gelöscht. Im Mai 2009 wurde erneut ein Blutalkoholwert von 0,63 Promille gemessen. Obwohl der erste Eintrag bereits gelöscht worden war, ordnete die Verkehrsbehörde... Lesen Sie mehr
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