Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 25.06.2024
- 5 K 172/24.KO -
Zur Grundsteuer bei Sanierung eines baufälligen Denkmals
Kein Grundsteuererlass bei Sanierung eines baufälligen Denkmals
Das VG Koblenz hat entschieden, dass bei der Sanierung eines baufälligen Denkmals kein Anspruch auf Erlass der Grundsteuer besteht.
Der Kläger erwarb im Jahr 2012 ein Grundstück, das mit einem barocken
Voraussetzungen für Grundsteuererlass liegen nicht vor
Die Klage hatte keinen Erfolg. Der Kläger habe keinen Anspruch auf
Eine valide Bewertung der Unrentabilität sei zudem nicht möglich, weil der Kläger nicht alle dazu benötigten Unterlagen vorgelegt habe. Schließlich fehle es jedenfalls an der erforderlichen Kausalität zwischen (unterstellter) Unrentabilität und öffentlichem Erhaltungsinteresse. Denn der Kläger habe das Gebäude in Kenntnis des Sanierungsbedarfs zum Marktwert erworben. Das Gebäude sei wegen seines mehr oder weniger veralteten und teilweise maroden Zustandes sanierungsbedürftig gewesen, nicht aufgrund der Denkmaleigenschaft.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 34253
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil34253
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.