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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 13.10.2022
- 13 K 4222/18 -
Verfassungsschutz darf die Identitäre Bewegung Deutschland weiter beobachten
Verein darf als Verdachtsfall eingestuft und als rechtsextremistische Bewegung behandelt werden
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die als Verein verfasste Identitäre Bewegung Deutschland als sog. Verdachtsfall einstufen und ggfs. auch als gesichert rechtsextremistische Bewegung behandeln. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit eine Klage des Vereins abgewiesen.
Der Vereinszweck des Klägers ist auf die Erhaltung und Förderung der Identität des deutschen Volkes als eine eigenständige unter den Identitäten der anderen Völker der Welt gerichtet. Dieses Ziel will er durch Einflussnahme auf die politische Willensbildung des deutschen Volkes erreichen. Dazu führt er Vorträge, Demonstrationen und ähnliche Aktionen durch und verfasst Aufrufe, z.B. an Medien und Parteien. Im August 2016 teilte das BfV mit, dass es den
Verein wendet sich gegen Beobachtung durch BfV und öffentliche Bezeichnung als (rechts-)extremistisch
Mit seiner Klage wandte sich der
VG: Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebung hier vorliegend
Dem ist das VG nicht gefolgt: Hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung liegen vor. Mit dem Konzept der "ethnokulturellen Identität" verfolgt der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32275
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