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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 03.12.2019
- 3 N 1070/19.MZ -
Vollstreckungsantrag auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans gegen Stadt Mainz unbegründet
Durchsetzung von Verkehrsverboten kann nicht durch Vollstreckung aus Urteil von 2018 erreicht werden
Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass auch der zuletzt gestellte Antrag der Deutschen Umwelthilfe auf Vollstreckung des Urteils zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Stadt Mainz vom 24. Oktober 2018 unbegründet ist.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Urteil vom 24. Oktober 2018 hatte das Verwaltungsgericht Mainz auf Klage der Deutschen Umwelthilfe die Stadt Mainz verpflichtet, ihren
Vollstreckungsantrag bleibt ohne Erfolg
Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte den Vollstreckungsantrag an. Nach den tragenden Entscheidungsgründen des Urteils vom 24. Oktober 2018 sei die Stadt Mainz zur Fortschreibung ihres Luftreinhalteplans unter Aufnahme von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.12.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online (pm/kg)
- Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge möglich: Luftreinhalteplanung der Stadt Mainz muss nachgebessert werden
(Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 24.10.2018
[Aktenzeichen: 3 K 988/16.MZ]) - Luftreinhalteplan: Keine Zwangsgeldandrohung gegen Stadt Mainz
(Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 06.05.2019
[Aktenzeichen: 3 N 338/19.MZ])
- Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart: Erneute Androhung eines Zwangsgeldes
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 26.04.2019
[Aktenzeichen: 17 K 1582/19]) - Luftreinhalteplan: Anwohner erzwingt Tempo 30 auf Bundesstraße
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 04.01.2016
[Aktenzeichen: VG 11 K 132.15])
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Dokument-Nr. 28178
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