Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 06.05.2019
- 3 N 338/19.MZ -
Luftreinhalteplan: Keine Zwangsgeldandrohung gegen Stadt Mainz
Stadt strebt ausweislich des fortgeschriebenen Luftreinhalteplans die Einhaltung des Grenzwerts im gesamten Stadtgebiet an
Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass der Antrag der Deutschen Umwelthilfe auf Vollstreckung des Urteils zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Stadt Mainz vom 24. Oktober 2018 unbegründet ist.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Urteil vom 24. Oktober 2018 hatte das Verwaltungsgericht Mainz die Stadt Mainz auf Klage der Deutschen Umwelthilfe verpflichtet, ihren
Deutsche Umwelthilfe fordert weitere Ergänzungen des Luftreinhalteplans
Dagegen richtete sich der Antrag der Deutschen Umwelthilfe auf Androhung eines Zwangsgelds in Höhe von 10.000 Euro für den Fall, dass die Stadt nicht einer weiteren Ergänzung des Luftreinhalteplans bis Ende Mai 2019 nachkommt. Sie machte geltend, dass der neue
Geänderter Luftreinhalteplan der Stadt trägt zu erreichenden Zielen Rechnung
Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte den Vollstreckungsantrag ab. Das Urteil vom 24. Oktober 2018 binde nach seinen tragenden Entscheidungsgründen die Stadt Mainz hinsichtlich des mit der Fortschreibung des Luftreinhalteplans zu erreichenden Ziels - die schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwerts im Stadtgebiet (auch) durch die jetzt erforderliche Aufnahme eines Verkehrsverbotskonzepts in den
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.06.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online (pm/kg)
- Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart: Erneute Androhung eines Zwangsgeldes
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 26.04.2019
[Aktenzeichen: 17 K 1582/19]) - Deutsche Umwelthilfe kann Dieselfahrverbot in Düsseldorf nicht im Vollstreckungsverfahren erzwingen
(Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 06.09.2018
[Aktenzeichen: 3 M 123/18])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27473
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss27473
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.