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Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 11.10.2023
- 1 A 119/22 -
VG gibt Klage gegen Genehmigung von Sonn- und Feiertagsarbeit statt
Strenge Anforderungen an Genehmigung von Sonntagsarbeit
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat der Klage einer Gewerkschaft gegen eine Genehmigung zur Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen stattgegeben. Diese hatte das beklagte Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück erteilt.
Die
Bewilligungsbescheid zu unbestimmt und damit rechtswidrig
Das VG vermochte sich den Argumenten des Beklagten, der vorgetragen hat, dass die Voraussetzungen des § 13 Abs. 5 ArbZG unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Dienstleistungsbrache sämtlich erfüllt seien und der die Ansicht vertreten hat, dass die der
Nachtarbeit vor Sonn- und Feiertagsarbeit
Darüber hinaus seien die Voraussetzungen des § 13 Abs. 5 ArbZG nicht erfüllt. Die Beigeladene nutze die gesetzlich zulässige wöchentliche Arbeitszeit, die 144 Stunden betrage, bislang nur in einem Umfang von durchschnittlich ca. 66 % aus. Die grundgesetzlich geschützte Sonn- und Feiertagsruhe erfordere jedoch, dass an die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33356
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