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Verwaltungsgericht Saarlouis, Beschluss vom 04.07.2022
- 2 L 297/22 -
Entlassung einer Polizeivollzugsbeamtin auf Probe wegen des Verdachts der Fälschung von Impfausweisen
Ermöglichung der Erlangung "falscher" Nachweise offenbart schweren charakterlichen Mangel
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat den Eilantrag einer noch in der Probezeit befindlichen Polizeivollzugsbeamtin zurückgewiesen, mit dem diese sich gegen ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe gewehrt hat.
Gegen die Antragstellerin war ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Urkundenfälschung eingeleitet worden. Diesem lag der Vorwurf zugrunde, dass die Antragstellerin gemeinsam mit ihrem Freund Impfpässe gefälscht und an diverse Abnehmer verkauft habe.
Der Tatverdacht der Begehung einer gewerbsmäßigen Urkundenfälschung bzw. der diesen begründende Sachverhalt rechtfertigt nach Auffassung des Gerichts aufgrund seiner Schwere die Entlassung der Antragstellerin. Eine Beamtin auf Probe könne gemäß § 23 Abs. 3 Nr. 2 BeamtStG entlassen werden, wenn sie sich in der
Die Entscheidung ist ein Akt wertender Erkenntnis
Die Entscheidung des Dienstherrn darüber, ob die Beamtin sich in der
Schweres Vergehen
In der Ermöglichung der Erlangung "falscher" Nachweise durch nicht geimpfte Personen sei ein schweres, die Gesundheit anderer in erheblichem Maße gefährdendes Vergehen zu sehen, das einen schweren charakterlichen Mangel offenbare. Dies erlaube die Annahme, dass die Antragstellerin für den Beruf der Polizeikommissarin ungeeignet sei.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.07.2022
Quelle: Verwaltungsgericht des Saarlandes, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 31947
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