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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.10.2023
- 31 A 2161/22.O -
Versuchter Versicherungsbetrug begründet nicht zwingend Entlassung eines Polizeibeamten bei Vorliegen von Milderungsgründen
Einmaliges Fehlverhalten, Zeigen von Reue sowie Änderung der Lebensumstände als Milderungsgründe
Ein versuchter Versicherungsbetrug begründet nicht zwingend eine Entlassung aus dem Polizeidienst, wenn Milderungsgründe vorliegen. Solche können darin liegen, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten handelt, der Polizeibeamte Reue zeigt und sich seine Lebensumstände mit Hilfe einer Therapie geändert haben. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2020 wurde gegen einen 34-jährigen Polizeibeamten vor dem Verwaltungsgericht Münster Disziplinarklage erhoben. Ziel dessen war seine
Verwaltungsgericht entließ Polizeibeamten aus Beamtenverhältnis
Das Verwaltungsgericht Münster sah in dem Verhalten des Polizeibeamten ein schweres außerdienstliches Dienstvergehen, was zu einen massiven Vertrauensverlust beim Dienstherrn und der Allgemeinheit geführt habe. Er sei daher aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung des Polizeibeamten. Er führte an, bisher beanstandungsfrei seinen Dienst versehen zu haben. Es habe sich um ein einmaliges Fehlerverhalten aufgrund der damaligen Lebensumstände mit Alkoholmissbrauch und Partyexzessen gehandelt.
Oberverwaltungsgericht hält Degradierung für ausreichend
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied zu Gunsten des Polizeibeamten. Zwar rechtfertige der versuchte
Vorliegen von Milderungsgründen
Der Polizeibeamte habe bisher seinen Dienst unbeanstandet verrichtet, so das Oberverwaltungsgericht. Er habe dabei gute dienstliche Leistungen erbracht. Zudem habe er sich geständig eingelassen und aufrichtige Reue gezeigt. Zudem habe er seine damaligen instabilen Lebensumstände mit Alkoholmissbrauch und Partyexzessen in über 60 Therapiestunden aufgearbeitet.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.12.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 20.09.2022
[Aktenzeichen: 13 K 2443/20.O]
- Entlassung einer Polizeivollzugsbeamtin auf Probe wegen des Verdachts der Fälschung von Impfausweisen
(Verwaltungsgericht Saarlouis, Beschluss vom 04.07.2022
[Aktenzeichen: 2 L 297/22]) - Entlassung eines Polizeianwärters wegen Verstoßes gegen Corona-Quarantäne und Unfallflucht
(Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2023
[Aktenzeichen: 1 B 154/23])
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Dokument-Nr. 33540
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