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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 15.06.2016
- 5 K 394/16.TR -
Einzelzimmervermietung in Einfamilienhaus zulässig
Nutzung eines Wohngebäudes durch bis zu zwölf Mieter stellt auch in reinem Wohngebiet zulässige Nutzung dar
Die Vermietung einzelner Zimmer eines Einfamilienhauses zur Wohnnutzung an mehrere Personen verstößt - auch in einem reinen Wohngebiet - nicht gegen Nachbarschaftsrechte. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier.
Dem Rechtsstreit lag die Klage eines Nachbarn gegen die Stadt Trier auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen die
Auf längere Zeit angelegte Vermietung an Studenten nicht mit gewerblicher täglicher Zimmervermietung vergleichbar
Das Verwaltungsgericht Trier wiesen die Klage ab und führten zur Begründung aus, dass die
Nutzung des Gebäudes gegenüber Nachbarn nicht rücksichtslos
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
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Dokument-Nr. 22831
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