Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Zimmervermietung“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zimmervermietung“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 17.05.2022
- 2 K 9/20 -
Zimmervermietung in "Steigen" im Sperrbezirk auf St. Pauli umsatzsteuerpflichtig
Nutzungsüberlassung mit bordellartigen Charakter nicht umsatzsteuerfrei
Das Finanzgericht Hamburg hat darüber entschieden, ob die Überlassung von Zimmern in sog. Steigen im Sperrgebiet auf St. Pauli als umsatzsteuerfreie Vermietung zu qualifizieren ist, oder ob mit der Zimmerüberlassung ein Bündel von Leistungen erbracht wird, das der Zimmerüberlassung den Charakter eines Mietverhältnisses nimmt.
Der Kläger war Mieter von zwei Immobilien auf St. Pauli, die im Gebiet der Sperrverordnung liegen, d.h. Prostitution ist in der Zeit von 20.00 h bis 6.00 h erlaubt, ein weiteres Objekt hatte er in der H-Straße angemietet, in der keine Beschränkungen für die Prostitution gelten. Die einzelnen Zimmer der sog. Steigen überließ er zu einer „Tagesmiete“ an Prostituierte, die in den Zimmern sexuelle Dienstleistungen erbrachten. Der Kläger hatte in der Vergangenheit aus der Nutzungsüberlassung umsatzsteuerpflichtige Erlöse erklärt. Nachdem der Bundesfinanzhof am 24. September 2015 ein Urteil des FG Hamburg aufgehoben und auch die halbstündige Überlassung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 10.12.2020
- 5 L 1066/20.NW -
Zur „Zimmervermietung“ umgestaltete Prostitutionsstätte zu Recht geschlossen
VG präzisiert den Begriff des "Prostitutionsgewerbe"
Die Stadt Speyer hat gegenüber den Betreibern einer zur "Zimmervermietung" umgestalteten Prostitutionsstätte zu Recht eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. entschieden.
Die Antragsteller betreiben seit längerem in Speyer eine Prostitutionsstätte. Nachdem seitIn-Kraft-Treten der 13. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz im November 2020 der Betrieb von Prostitutionsstätten wieder untersagt ist, veränderten die Antragsteller ihr Geschäftsmodell nach eigenen Angaben wie folgt: Nunmehr würden in acht von zehn vorhandenen Räumen eine private... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 23.03.2017
- S 2 AS 7218/13 -
Jobcenter muss Miete für Zimmer im Elternhaus nicht übernehmen
Ernstliche Zahlungsverpflichtung des Kindes nicht ausreichend plausibel dargelegt
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft durch den SGB II-Träger nicht besteht, wenn unter Familienangehörigen ein Mietvertrag mit entsprechender Mietzinsregelung nur abgeschlossen wurde, um den Mietzins wiederum vom Jobcenter als Kosten der Unterkunft erhalten zu können.
Im zugrunde liegenden Streitfall lebte die Klägerin in ihrem Elternhaus. Für die Nutzung ihres Zimmers verlangen die Eltern nach Mietvertragsabschluss eine monatliche Miete, welche die Klägerin auch bezahlt. Im Laufe des Verfahrens wurde deutlich, dass die Klägerin bei ihren Eltern auch mietfrei wohnen dürfte, wenn die Miete nicht vom Jobcenter als Teil der Kosten der Unterkunft übernommen würde.... Lesen Sie mehr
Werbung
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 15.06.2016
- 5 K 394/16.TR -
Einzelzimmervermietung in Einfamilienhaus zulässig
Nutzung eines Wohngebäudes durch bis zu zwölf Mieter stellt auch in reinem Wohngebiet zulässige Nutzung dar
Die Vermietung einzelner Zimmer eines Einfamilienhauses zur Wohnnutzung an mehrere Personen verstößt - auch in einem reinen Wohngebiet - nicht gegen Nachbarschaftsrechte. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier.
Dem Rechtsstreit lag die Klage eines Nachbarn gegen die Stadt Trier auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen die Nutzung des unmittelbar benachbarten Einfamilienhauses durch eine Mehrzahl von Bewohnern zugrunde. Beide Anwesen liegen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der das Gebiet als reines Wohngebiet ausweist. Nachdem das in Streit stehende Objekt eine Zeit lang leer gestanden... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 17.09.2015
- 2 K 253/14 -
Wöchentliche Zimmervermietung zum Zweck der Prostitution grundsätzlich steuerfrei
Vermietung möblierter Zimmer zur gewerblichen Nutzung an Prostituierte ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei
Die wochenweise Vermietung von möblierten Zimmern an Prostituierte ist kein Fall einer kurzfristigen Beherbergung, die aus der Umsatzsteuerbefreiung für Grundstücksvermietungen ausgenommen. Dies hat das Finanzgericht Hamburg entschieden.
Die Klägerin, eine Unternehmergesellschaft (UG), hatte eine Wohnung mit fünf Zimmern, Küche und Bad angemietet und die Zimmer wochenweise an Prostituierte weitervermietet, die ihre Dienste über das Internet anboten. Die Zimmer waren möbliert und ein Zimmer, das allen Mieterinnen bei Bedarf zur Verfügung gestellt wurde, war mit besonderen Gerätschaften (Käfig, Liebesschaukel u. ä.) ausgestattet.... Lesen Sie mehr
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Zimmervermietung“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »