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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2015
- 6 S 844/14 -
Nächtliches Alkoholverkaufsverbot gilt nicht für Tankstellen-Imbiss mit Gaststättenerlaubnis
Tankstellenshop mit Imbiss hat durch gaststättenrechtliche Erlaubnis Genehmigung für "Gassenschank"
Das nächtliche Alkoholverkaufsverbot nach dem Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) gilt nicht für einen in einem Tankstellen-Shop integrierten und mit einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis betriebenen Imbiss. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, eine GmbH, betreibt in Bruchsal eine Tankstelle mit Verkaufsshop. Für einen in den Verkaufsshop integrierten
Imbiss mit Stehtischen und Barhockern ist nicht bloß nebensächliches Anhängsel des Tankstellenbetriebs
Für die Untersagung der Beklagten gebe es keine gesetzliche Grundlage, insbesondere ergebe sich eine solche nicht aus § 3 a Abs. 1 LadÖG. Die in dem Tankstellenshop der Klägerin betriebene Schank- und Speisewirtschaft in der Form eines Imbisses unterfalle dem Gaststättenrecht. Dieses erlaube dem Inhaber einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis den "Gassenschank". Das schließe die Anwendung des gesetzlichen nächtlichen Alkoholverkaufsverbotes aus. Dies gelte auch dann, wenn in einem Tankstellenshop die Imbissfläche von der Verkaufsfläche des Einzelhandels nicht räumlich - etwa durch Regale oder Raumteiler - abgegrenzt sei. Bei dem
Alkoholverkaufsverbot gilt nur für Tankstellen ohne gaststättenrechtliche Erlaubnis für Imbiss-Betrieb
Zwar habe der Landesgesetzgeber mit dem Alkoholverkaufsverbot im LadÖG Gefahren unterbinden wollen, die mit dem nächtlichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
- BVerwG: Beschränkung des Alkoholverkaufs an Tankstellen zulässig
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.02.2011
[Aktenzeichen: BVerwG 8 C 50.09 und BVerwG 8 C 51.09]) - BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen nächtliches Alkoholverkaufsverbot erfolglos
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29.09.2010
[Aktenzeichen: 1 BvR 1789/10]) - Gericht bestätigt Beschränkung des Alkoholverkaufs für eine Tankstelle
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.03.2009
[Aktenzeichen: 6 A 11324/08.OVG, 6 A 11325/08.OVG, 6 A 11335/08.OVG, 6 A 11357/08.OVG ])
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Dokument-Nr. 20836
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