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Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.12.2013
- VGH B 23/13 -
Verfassungsbeschwerde gegen Regelung der Schülerbeförderungskosten für die Freien Waldorfschulen erfolglos
Eltern hätten zunächst den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten wählen müssen
Die Verfassungsbeschwerde der Eltern eines Schulkindes, die sich gegen die im rheinland-pfälzischen Privatschulgesetz enthaltene Regelung der Schülerbeförderungskosten für die Freien Waldorfschulen wenden, ist mangels vorheriger Beschreitung des Rechtswegs zu den Verwaltungsgerichten unzulässig. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz.
Bei Schülern der Realschule plus sowie der Klassenstufe 5 bis 10 der Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen, denen der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist, werden die Kosten der Beförderung zur nächstgelegenen Schule der jeweiligen Schulart von den Landkreisen und kreisfreien Städten übernommen. Weitgehend gleiches gilt für die Beförderung der Schüler von privaten Schulen, sofern sie als staatliche anerkannte Ersatzschulen Beiträge zu ihren Personal- und Sachkosten erhalten. Bei Schülern der Freien Waldorfschulen ab Klassenstufe 5 werden hingegen nach dem rheinland-pfälzischen Privatschulgesetz die Beförderungskosten nur insoweit übernommen, als sie bei der Fahrt zur jeweils nächstgelegenen öffentlichen Schule entstehen würden, und zwar unabhängig von der Schulart. Die Beschwerdeführer sind Eltern eines Kindes, das gegenwärtig die 6. Klasse einer Freien
Eltern rügen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Willkürverbots
Mit ihrer
Beschwerdeführern fehlt es an Erfordernis der unmittelbaren Betroffenheit
Die Zulässigkeit einer direkt gegen ein Gesetz gerichteten
Ermittlung und rechtliche Bewertung des Sachverhalts durch die Fachgerichte hier unentbehrlich
Ein Ausnahmefall, in dem der Verfassungsgerichtshof über eine gegen ein Gesetz gerichtete
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.01.2014
Quelle: Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz/ra-online
- Eingeschränkte Verpflichtung der Kommunen zur Schülerbeförderung bei Privatschulen (hier: Waldorfschule)
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.02.2005
[Aktenzeichen: 2 A 11888/04.OVG]) - Schülerbeförderung für Behinderte auch zu weit entfernten Waldorfschulen
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 24.05.2007
[Aktenzeichen: 2 LC 9/07])
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Dokument-Nr. 17427
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