die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Bergisch Gladbach“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Bergisch Gladbach, Urteil vom 03.09.2015
- 70 C 17/15 -
Wohnungseigentümer muss auf Hausflur gerichtete Kamera in Wohnungseingangstür entfernen
Verletzung des Persönlichkeitsrechts der anderen Wohnungseigentümer, Besucher und Mieter
Deckt eine in der Wohnungseingangstür installierte Kamera den Hausflur und somit das Gemeinschaftseigentum ab, so kann die Wohnungseigentümergemeinschaft die Entfernung der Kamera verlangen. Es liegt insofern eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der anderen Wohnungseigentümer, von Besuchern und Mietern vor. Dies hat das Amtsgericht Bergisch-Gladbach entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Frühjahr 2014 installierte die Eigentümerin einer im Erdgeschoss gelegenen Wohnung einen digitalen Türspion, in dem eine Kamera installiert war, in die Wohnungseingangstür. Zur Begründung führte sie einen höheren Schutz vor Einbrüchen an. Ihr Ehemann war Jäger, so dass in der Wohnung Waffen und Munition lagerten. Da die Türkamera den Hausflurbereich erfasste, die Möglichkeit der Aufzeichnung bot und Bild- und Tonübertragungen an das Smartphone der Wohnungseigentümerin übermitteln konnte, hielten die übrigen Wohnungseigentümer die Videoüberwachung für unzulässig. Die Wohnungseigentümergemeinschaft klagte daher auf Entfernung der Kamera.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bergisch Gladbach, Urteil vom 14.12.1977
- 16 C 696/76 -
Ungehinderter Zugang zum Haus durch ein Fenster berechtigt zur Mietminderung
Minderung von 10 % angemessen
Ist der Zugang zu einem Haus durch ein Fenster ungehindert möglich, berechtigt dies den Mieter zu einer Mietminderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bergisch Gladbach hervor.
Im zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung seine Miete, da durch ein Fenster ungehindert in das Haus eingedrungen werden konnte. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Amtsgericht Bergisch Gladbach entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe seine Miete aufgrund des Zustands des... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bergisch Gladbach, Urteil vom 18.05.1982
- 26 C 14/82 -
Nachbar muss Schreie eines Kleinkindes hinnehmen
Schreie eines Kleinkindes können Eltern nicht als "Lärm" vorgeworfen werden
Der "Lärm" eines Säuglings ist von den Nachbarn grundsätzlich hinzunehmen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Vermieter Mietern gekündigt. Eine ganze Reihe von Kündigungsgründen zählte er vor Gericht auf. Unter anderem ginge von der Wohnung ruhestörender Lärm aus: Poltern, Toben und Türeknallen.Das Gericht folgte den Ausführungen des Vermieters nicht. Es hatte Zweifel, dass der Lärm ein derartiges Ausmaß erreichte habe, dass er das... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Bergisch Gladbach, Urteil vom 28.07.2011
- 60 C 182/11 -
Gewerbeauskunft-Zentrale gewinnt im vereinfachten Verfahren vor dem Amtsgericht Bergisch Gladbach
Richter hält arglistige Täuschung für nicht erwiesen
Das Amtsgericht Bergisch Gladbach hat am 28.07.2011 in einem vereinfachten Verfahren (Zivilverfahren ohne mündliche Verhandlung) der Zahlungsklage der GWE GmbH, die das Portal www.gewerbeauskunft-zentrale.de betreibt, stattgegeben. Der beklagte Kunde muss den Jahresbeitrag von 569,06 Euro bezahlen. Das Gericht konnte auf Seiten der Gewerbeauskunft-Zentrale keinen Täuschungsvorsatz erkennen. Die irreführende Darstellung in dem verwendeten Vertragsformular könne auch auf einem bloß ungeschickten Vorgehen bei der Formulierung beruhen.
Das Gericht bestätigte die Wirksamkeit des zwischen der Gewerbeauskunft-Zentrale und dem von ihr angeschriebenen Unternehmer geschlossenen Vertrags. Der Unternehmer hatte das an ihn versandte Eintragungsformular unterschrieben und zurückgesendet. Er sah sich im Nachhinein arglistig über die Kostenpflicht und die Vertragslaufzeit bei Abschluss des Vertrags getäuscht.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bergisch Gladbach, Urteil vom 06.08.1993
- 61 C 291/93 -
Mieter darf keinen Schrank im Treppenhaus aufstellen
Flur vor der Wohnung darf nur im Rahmen des üblichen Gemeingebrauchs genutzt werden
Grundsätzlich ist ein Mieter nicht befugt, im Treppenhaus einen Schrank aufzustellen. Nimmt der Vermieter dies aber lange Zeit widerspruchslos hin, so kann er später nicht die Beseitigung des Schrankes verlangen. Dies hat das Amtsgericht Bergisch Gladbach entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatten Mieter vor ihrer Wohnung Schränke abgestellt. Diese standen seit dem Einzug im Jahr 1980 dort. 1993 verlangte der Vermieter die Entfernung der Schränke.Das Amtsgericht Bergisch Gladbach entschied, dass der Vermieter keinen Anspruch auf Beseitigung der im Flur abgestellten Schränken habe.Es sei zwar davon auszugehen,... Lesen Sie mehr