Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Bergisch Gladbach, Urteil vom 03.09.2015
- 70 C 17/15 -
Wohnungseigentümer muss auf Hausflur gerichtete Kamera in Wohnungseingangstür entfernen
Verletzung des Persönlichkeitsrechts der anderen Wohnungseigentümer, Besucher und Mieter
Deckt eine in der Wohnungseingangstür installierte Kamera den Hausflur und somit das Gemeinschaftseigentum ab, so kann die Wohnungseigentümergemeinschaft die Entfernung der Kamera verlangen. Es liegt insofern eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der anderen Wohnungseigentümer, von Besuchern und Mietern vor. Dies hat das Amtsgericht Bergisch-Gladbach entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Frühjahr 2014 installierte die Eigentümerin einer im Erdgeschoss gelegenen Wohnung einen digitalen Türspion, in dem eine Kamera installiert war, in die
Anspruch auf Beseitigung der Türkamera
Das Amtsgericht Bergisch-Gladbach entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf
Unzulässige Videoüberwachung des Gemeinschaftseigentums
Die Installation einer Kamera könne zwar gerechtfertigt sein, so das Amtsgericht, wenn sie ausschließlich Bereiche erfasst, die dem Sondereigentum des jeweiligen Eigentümers zugehören. Die hier vorliegende Kamera erfasse aber nicht das Sondereigentum, sondern das
Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht
Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.01.2018
Quelle: Amtsgericht Bergisch-Gladbach, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 3729 NJW 2015, 3729 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2016, Seite: 139 NJW-RR 2016, 139 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2016, Seite: 211 NZM 2016, 211
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25372
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25372
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.