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Amtsgericht Bergisch Gladbach, Urteil vom 18.05.1982
26 C 14/82 -

Nachbar muss Schreie eines Kleinkindes hinnehmen

Schreie eines Kleinkindes können Eltern nicht als "Lärm" vorgeworfen werden

Der "Lärm" eines Säuglings ist von den Nachbarn grundsätzlich hinzunehmen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Vermieter Mietern gekündigt. Eine ganze Reihe von Kündigungsgründen zählte er vor Gericht auf. Unter anderem ginge von der Wohnung ruhestörender Lärm aus: Poltern, Toben und Türeknallen.

Gericht weist Klage des Vermieters ab

Das Gericht folgte den Ausführungen des Vermieters nicht. Es hatte Zweifel, dass der Lärm ein derartiges Ausmaß erreichte habe, dass er das zumutbare Maß überschritten habe. In Bezug auf die vom Vermieter vorgetragenen Geräuschbelästigungen durch das Kleinkind führte das Gericht aus, dass diese den Mietern nicht vorgeworfen werden könnte.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.11.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Bergisch-Gladbach (vt/pt)

Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1983, Seite: 236
WuM 1983, 236

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 11244 Dokument-Nr. 11244

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