die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Pinneberg“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Pinneberg, Urteil vom 09.01.2004
- 33 OWi 306 Js 20989/03 -
Rechtsabbiegen an Kreuzung mit "grünem Pfeil" setzt Halten an der Haltelinie voraus
Halt vor Erreichen der Haltelinie unbeachtlich
Ist an einer Ampelkreuzung ein "grüner Pfeil" angebracht, so darf zwar auch bei Rot rechts abgebogen werden. Der Autofahrer muss aber zuerst an der Haltelinie stehen bleiben. Ein Halt vor Erreichen der Haltelinie genügt nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Pinneberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2003 bog eine Autofahrerin an einer Kreuzung, dessen Ampel Rot zeigte, aber mit einem "Grünpfeil" versehen war, nach rechts ab, ohne zuvor an der Haltelinie angehalten zu haben. Da sie dabei von einer Polizeibeamtin beobachtet wurde, erhielt die Autofahrerin einen Bußgeldbescheid. Damit war die Autofahrerin nicht einverstanden und erhob Einspruch. Sie führte an, bereits vor der Haltelinie als zweiter PKW an der Ampel gehalten zu haben und den Kreuzungsbereich von dieser Position habe einsehen können. Ein nochmaliges Halten an der Haltelinie sei daher überflüssig gewesen.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Pinneberg, Urteil vom 12.01.2017
- 63 C 88/16 -
Kunde eines Kabelnetzes steht bei Umzug in einem nicht versorgten Gebiet Sonderkündigungsrecht zu
Vorlage einer Ummeldebescheinigung am alten Wohnsitz nicht erforderlich
Zieht der Kunde eines Kabelnetzanbieters in ein Gebiet um, in dem der Anbieter nicht tätig ist, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Dessen Wirksamkeit hängt nicht davon ab, dass zum Umzugszeitpunkt eine Ummeldebescheinigung am alten Wohnsitz vorliegt. Vielmehr kann der Nachweis des Umzugs später durch Vorlage einer Anmeldebestätigung am neuen Wohnsitz geschehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Pinneberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kündigte die Kundin einer Kabelnetzbetreiberin ihren Vertrag zum Juni 2015, da sie zu diesem Zeitpunkt in ein nicht von der Betreiberin versorgtes Gebiet ziehen wollte. Zum Nachweis übersandte die Kundin die Kopie des Auflösungsvertrags mit ihrem Arbeitgeber. Zudem schickte sie der Kabelnetzanbieterin Anfang Juni 2015 sämtliche Ausstattung zurück. Die... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Pinneberg, Urteil vom 12.09.2008
- 67 C 91/08 -
Keine Kündigung wegen zuvor geduldeter schleppender Mietzahlung
Abmahnung für Wertung als erhebliche Pflichtverletzung notwendig
Wenn ein Vermieter über einen längeren Zeitraum die verspätete Mietzahlung duldet, kann er den Mietvertrag deswegen nicht kündigen. In einem solchen Fall ist eine vorherige Abmahnung erforderlich. Dies entschied das Amtsgericht Pinneberg.
Die Klägerin vermietete seit 2004 ein Reihenhaus. Die Miete war laut Vertrag bis zum dritten Werktag eines Monats fällig. Abweichend davon zahlte der Mieter die Miete seit Beginn des Mietverhältnisses von wenigen Ausnahmen abgesehen verspätet. Im Februar 2008 reichte es der Vermieterin und sie kündigte den Mietvertrag mit der Begründung der fortdauernden verspäteten Mietzahlung. Mit... Lesen Sie mehr