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Amtsgericht Pinneberg, Urteil vom 09.01.2004
- 33 OWi 306 Js 20989/03 -
Rechtsabbiegen an Kreuzung mit "grünem Pfeil" setzt Halten an der Haltelinie voraus
Halt vor Erreichen der Haltelinie unbeachtlich
Ist an einer Ampelkreuzung ein "grüner Pfeil" angebracht, so darf zwar auch bei Rot rechts abgebogen werden. Der Autofahrer muss aber zuerst an der Haltelinie stehen bleiben. Ein Halt vor Erreichen der Haltelinie genügt nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Pinneberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2003 bog eine Autofahrerin an einer
Fahrlässige Ordnungswidrigkeit aufgrund fehlenden Halts an der Haltelinie
Das Amtsgericht Pinneberg verurteilte die Autofahrerin wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit zu einer
Halt vor Erreichen der Haltelinie unbeachtlich
Es komme nach Ansicht des Amtsgerichts nicht darauf an, ob der Fahrzeugführer vor Erreichen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.09.2017
Quelle: Amtsgericht Pinneberg, ra-online (vt/rb)
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Jahrgang: 2004, Seite: 667 DAR 2004, 667
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Dokument-Nr. 24876
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