Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Anleinzwang“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Anleinzwang“ veröffentlicht wurden
Bayerisches Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22.01.2024
- 10 ZB 23.1558 -
Leinenzwang für Loisl und Schnipsi
Große Hunde in Gebieten mit Publikumsverkehr sind anzuleinen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den für zwei große Hunde aus dem Landkreis Günzburg angeordneten Leinenzwang bestätigt.
Der Kläger ist Halter zweier Hunde namens Loisl und Schnipsi. Mit Bescheiden aus dem Februar 2023 hat die Verwaltungsgemeinschaft als örtlich zuständige Sicherheitsbehörde für die beiden Hunde einen Leinenzwang angeordnet. Begründet wurde der Leinenzwang u.a. damit, dass die Hunde nach Aussagen mehrerer Betroffener frei herumlaufen würden. Die vom Kläger gegen den Leinenzwang erhobenen Klagen wurden vom Verwaltungsgericht Augsburg mit abgewiesen. Hiergegen stellte der Kläger beim BayVGH Anträge auf Zulassung der Berufung.Der BayVGH hat die Anträge abgelehnt und die Urteile des Verwaltungsgerichts Augsburg bestätigt. Gründe, die... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.04.2023
- 5 B 467/22 -
Bei Versuch der Verschleierung der Existenz von Hunden kann generelle Hundehaltungsuntersagung ausgesprochen werden
Behördliche Leinenpflicht gilt nicht nur für das Spazierengehen
Versucht ein Hundehalter die Existenz von Hunden zu verschleiern, um eine konkrete Hundehaltungsuntersagung zu verhindern, so rechtfertigt dies eine generelle Haltuntersagung. Zudem gilt eine behördliche Leinenpflicht nicht allein für das Spazierengehen, sondern auch für den Zeitraum bis zum sicheren Verbringen des Hundes in den abgeschlossenen Innenraum eines Fahrzeugs. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2022 wurde einem Hundehalter das Halten von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen und großer Hunde untersagt. Hintergrund dessen war, dass der Hundehalter gegen die im Januar 2020 angeordnete Leinenpflicht verstoßen hatte. Der Hundehalter hatte nach einem Spaziergang mit dem Hund sein Hund am Auto gesäubert, ohne dass der... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 10.03.2022
- 6 L 557/21 -
Behördlich angeordneter Leinenzwang muss Ausnahme für besonders ausgewiesene Hundeauslaufbereiche enthalten
Vorübergehender Leinenzwang zwecks Prüfung der Gefährlichkeit des Hundes
Wird bis zur Klärung der Gefährlichkeit des Hundes behördlich ein Leinenzwang angeordnet, muss die Anordnung eine Ausnahme für besonders ausgewiesene Hundeauslaufbereiche im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 2 LHundG NRW enthalten. Dies hat Verwaltungsgericht Aachen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein Labrador Retriever im Jahr 2021 zweimal einen anderen Hund gebissen hatte, ohne selbst angegriffen worden zu sein, ordnete die zuständige Behörde Leinen- und Maulkorbpflicht an. Die Anordnung sollte bis zur Klärung der Gefährlichkeit des Hundes gelten. Die Hundehalterin erhob gegen die Anordnung Klage und beantragte Eilrechtsschutz.... Lesen Sie mehr
Werbung
Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 03.03.2021
- 1 B 3/21 -
Verwaltungsgericht lehnt Antrag eines Hundebesitzers gegen Anordnung eines Leinenzwangs ab
Bereits einmaliges Beißen führt zum Leinenzwang für einen Hund
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat den Antrag eines Hundebesitzers abgelehnt, mit dem dieser sich gegen die vom Landkreis Göttingen verfügte Anordnung eines Leinenzwangs gewendet hat.
Im Mai 2020 führte der Bruder des Antragstellers dessen neunjährigen Schäferhund in der Feldmark unangeleint spazieren. Dabei lief der Hund einer zufällig vorbeifahrenden Radfahrerin hinterher und biss ihr in die Wade. Daraufhin verfügte der Landkreis Göttingen gegenüber dem Antragsteller als Halter des Hundes, dass dieser außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke künftig angeleint zu... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.05.2018
- 1 S 432/18 -
Gefährlichkeit eines Hundes aufgrund unprovoziertem Hundebiss
Keine Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens zur Frage der Bissigkeit
Beißt ein Hund einen Menschen oder einen anderen Hund, ohne angegriffen oder sonst provoziert worden zu sein, ist er als gefährlich im Sinne von § 2 Satz 2 Nr. 1 der Kampfhundeverordnung des Landes Baden-Württemberg einzustufen. Ein Sachverständigengutachten zur Frage der Bissigkeit ist nicht erforderlich. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2014 übersprang ein Boxermischling einen Gartenzaun und biss den Hund einer Nachbarin, wodurch dieser schwere Verletzungen erlitt. Einen Anlass in Form eines aggressiven Verhaltens des Hundes der Nachbarin gab es nicht. Die zuständige Behörde nahm den Vorfall zum Anlass den Boxermischling als "bissig" und somit als gefährlichen... Lesen Sie mehr
Werbung
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 18.10.2018
- 1 U 599/18 -
"Der will nur spielen" - Spaziergänger darf sich gegen herannahenden und nicht angeleinten Hund wehren
Verhalten des Hundes muss zuvor nicht analysiert werden
Nähert sich ein nicht angeleinter Hund, den der Hundehalter nicht (mehr) unter Kontrolle hat, dürfen effektive Abwehrmaßnahmen ergriffen werden. Angesichts der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens muss der Abwehrende zuvor nicht analysieren und bewerten, ob das Verhalten des Tieres auf eine konkrete Gefahr schließen lässt. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz und bestätigte damit das vorinstanzliche Urteil des Landgerichts Mainz.
Der zugrunde liegenden Fall joggte der Kläger im Wald, wobei er an der Leine eine Hündin mit sich führte. Zur gleichen Zeit gingen dort der Beklagte und seine Ehefrau mit ihrem Hund spazieren. Der Beklagte hatte seinen Hund nicht angeleint. Nach der örtlichen Gefahrenabwehrverordnung bestand die Verpflichtung, Hunde außerhalb bebauter Ortslagen umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen,... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 07.12.2017
- VG 23 K 495.15 -
Schlachtensee und Krumme Lanke: Angeleinte Hunde dürfen in Berlin nur außerhalb der Badesaison ans Wasser
Mitführverbot bezweckt Vermeidung typischer Nutzungskonflikte zwischen Hunden und Besucher öffentlicher Badestellen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass das Hundeverbot an öffentlichen Badestellen am Ufer von Schlachtensee und Krumme Lanke nur während der Badesaison (15. Mai bis zum 15. September) gilt.
Nach dem neuen Berliner Hundegesetz ist es verboten, Hunde an öffentliche Badestellen mitzuführen; nach einer früheren Fassung des Gesetzes erstreckte sich das Verbot ausdrücklich nur auf "gekennzeichnete" Badestellen. Die Kläger, mehrere in Berlin wohnende Hundebesitzer, sind der Auffassung, dass die neue Regelung gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot verstoße. Denn ohne... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2017
- 18 L 4205/16 -
Kleintiertötung: Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes rechtmäßig
Antrag gegen Ordnungsverfügung abgelehnt
Die Tötung von siebzehn Kleintieren in einem Kleintierzwinger rechtfertigt die Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes durch die Stadt. Damit wurde der Antrag des Hundehalters gegen die Ordnungsverfügung abgelehnt. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
Im vorliegenden Eilverfahren hatte der Hund, ein Rüde der Jagdhundrasse "Deutsch Drahthaar", am 3. August 2016 einen Kleintierzwinger aufgebrochen, war in diesen eingedrungen und hatte zehn Meerschweinchen und sieben Kaninchen getötet. Bereits am 3. Mai 2016 hatte er einen Kaninchenstall aufgebrochen, das Kaninchen wahrscheinlich totgebissen und mitgenommen.Aufgrund... Lesen Sie mehr
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 02.06.2004
- 2Z BR 99/04 -
Anleinzwang für Katzen und Hunde in einer Wohnanlage kann durch Wohnungseigentümer mehrheitlich beschlossen werden
Verbot von fei herumlaufenden Hunden und Katzen entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann mehrheitlich beschließen, dass durch die Hausordnung das freie Herumlaufen von Hunden und Katzen in der Wohnanlage verboten ist. Ein solcher Anleinzwang entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgericht hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2003 beschlossen die Wohnungseigentümer mehrheitlich einen Zusatz zur Hausordnung, wonach Hunde und Katzen in der Wohnanlage nicht frei herumlaufen dürfen. Eine katzenhaltende Wohnungseigentümerin hielt dies für unzulässig und erhob Klage.Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied gegen die Wohnungseigentümerin.... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.07.2015
- 2-09 S 11/15 -
Wohnungseigentümergemeinschaft darf Anleinzwang für Hunde und Katzen beschließen
Beschluss entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf beschließen, dass Katzen und Hunde auf den Gemeinschaftsflächen nicht frei herumlaufen dürfen. Ein solcher Anleinzwang entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2014 beschloss eine Wohnungseigentümergemeinschaft folgenden Punkt in der Hauordnung aufzunehmen: "Es ist untersagt, Katzen und Hunde auf dem Gemeinschaftsgelände frei herumlaufen zu lassen". Eine katzenhaltende Wohnungseigentümerin hielt den Beschluss für unzulässig und erhob daher Klage. Das Amtsgericht Frankfurt am Main gab der... Lesen Sie mehr
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Anleinzwang“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »