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Dienstag, 3. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Arbeitsgericht Lörrach“ veröffentlicht wurden

Arbeitsgericht Lörrach, Urteil vom 20.08.2009
- 5 Ca 258/09 -

Mitarbeiterin einer Lottoannahmestelle kann bei Betrugsverdacht fristlos gekündigt werden

Bei Verdacht der Beteiligung an „Lottogewinn-Betrug“ ist eine außerordentliche Kündigung rechtmäßig

Eine Mitarbeiterin in einer Lottoannahmestelle kann bei dem Verdacht, sie habe sich gemeinsam mit einer Bekannten den Lottogewinn eines Kunden ausbezahlen lassen, fristlos gekündigt werden. Dies hat das Arbeitsgericht Lörrach entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall ermittelte die Polizei gegen die Mitarbeiterin in einer Lottoannahmestelle. Sie stand in dem Verdacht, einen 71-jährigen Kunden um seinen Lottogewinn von ca. 3.000,- EUR betrogen zu haben. Dieser hatte der Mitarbeiterin das Original einer Spielquittung vorgelegt. Da Gewinne über 1.000,- EUR nicht mehr in der Annahmestelle ausgezahlt werden, gab sie dem Rentner ein Anforderungsformular für die Auszahlung bei der Lottozentrale. Sie behielt die Spielquittung allerdings ein. Der Kunde erhielt in der Folgezeit den Gewinn durch die Lottozentrale nicht ausgezahlt, weil ihm die Original-Quittung fehlte. Dagegen löste die Mitarbeiterin... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Lörrach, Urteil vom 16.10.2009
- 4 Ca 248/09 -

Maultaschenfall: Fristlose Kündigung wegen Diebstahls von sechs Maultaschen, die entsorgt worden wären, rechtmäßig

Erteilung einer Abmahnung für fehlerhaftes Handeln nicht ausreichend - Mitarbeiterin griff in das Eigentum des Arbeitgebers ein

Eine Mitarbeiterin in einem Altenheim, die an ihrem Arbeitsplatz die von den Bewohnern beim Mittagessen übrig gebliebenen Maultaschen verzehrt bzw. mit nach Hause nimmt, kann von ihrem Arbeitgeber wegen Diebstahls fristlos entlassen werden. Dies gilt auch dann, wenn die Maultaschen ansonsten im Müll gelandet wären, entschied das Arbeitsgericht Lörrach.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Mitarbeiterin eines Altenheims nicht nur "3 bis 4" sondern 6 Maultaschen aus den Resten der am 21. April 2009 ausgegebenen Bewohnerverpflegung genommen und diese auch nicht etwa sofort verzehrt, sondern wollte diese vielmehr in einer Stofftasche verborgen mit nach Hause nehmen. Die Frau verstieß damit gegen eine Regelung, wonach Essensreste nicht... Lesen Sie mehr