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Arbeitsgericht Lörrach, Urteil vom 19.08.2009
- 5 Ca 258/09 -
Mitarbeiterin einer Lottoannahmestelle kann bei Betrugsverdacht fristlos gekündigt werden
Bei Verdacht der Beteiligung an „Lottogewinn-Betrug“ ist eine außerordentliche Kündigung rechtmäßig
Eine Mitarbeiterin in einer Lottoannahmestelle kann bei dem Verdacht, sie habe sich gemeinsam mit einer Bekannten den Lottogewinn eines Kunden ausbezahlen lassen, fristlos gekündigt werden. Dies hat das Arbeitsgericht Lörrach entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall ermittelte die Polizei gegen die Mitarbeiterin in einer
Inhaberin der Lottoannahmestelle kündigt fristlos
Als die Inhaberin der
Gericht: Verdacht reicht für Kündigung aus
Das Gericht wies die Klage ab. Bereits der Verdacht, ein Mitarbeiter habe eine strafbare Handlung begangen, die einen Bezug zum Arbeitsverhältnis hat, könne eine Kündigung rechtfertigen. Es hätten starke Verdachtsmomente gegen die Klägerin vorgelegen. Bei dem Betrugsverdacht habe es sich auch um eine erhebliche Pflichtwidrigkeit im Arbeitsverhältnis gehandelt, so dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2009
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 8802
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