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Sonntag, 24. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Baustellenausfahrt“ veröffentlicht wurden

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 08.06.2017
- 2 S 5570/15 -

Verwechselung einer Baustellenausfahrt mit Autobahnabfahrt aufgrund missverständlicher und falscher Positionierung der Beschilderung

Betroffenen steht unter Beachtung eines Mitverschuldens Schadens­ersatz­anspruch zu

Verwechselt ein Autofahrer eine Baustellenausfahrt mit einer Autobahnausfahrt, weil die Beschilderung missverständlich und falsch positioniert wird, so steht ihm ein Schadens­ersatz­anspruch unter Beachtung eines Mitverschuldens zu. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Fahrzeughalterin auf Zahlung von Schadensersatz nachdem die Fahrerin ihres Fahrzeugs bei einer Autobahnfahrt eine Baustellenausfahrt mit der Abfahrt verwechselt hat. Das Fahrzeug überfuhr eine Quer-Fräskante und wurde dabei erheblich beschädigt. Hintergrund der Verwechselung war nach Angaben der Autofahrerin die Beschilderung. Die für den ausfahrenden Baustellenverkehr gedachten Verkehrszeichen 209 ("rechts") und 205 ("Vorfahrt gewähren") verdeckten das für den Autobahnverkehr gedachte Verkehrszeichen 250 ("Verbot für Fahrzeuge aller Art"). An der Stelle kam es bereits zu mehreren solcher Vorfälle.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 09.06.1977
- 12 C 386/76 -

Anspruch auf Schadenersatz bei Zuparken einer Baustellenzufahrt

Fehlende sofortige Benachrichtigung der Polizei begründet jedoch Mitverschulden

Parkt jemand mit seinem Auto eine Baustellenzufahrt zu, so macht er sich schaden­ersatz­pflichtig. Benachrichtigt der Bauunternehmer jedoch nicht sofort die Polizei, muss er sich ein Mitverschulden zurechnen lassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob das Zuparken einer Baustellenausfahrt einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Fahrzeugbesitzer begründet.Das Amtsgericht Schöneberg bejahte einen Anspruch auf Schadenersatz nach § 823 Abs. 2 BGB. Denn der Fahrzeugbesitzer habe gegen das Schutzgesetz des § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO verstoßen. Die Vorschrift... Lesen Sie mehr



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