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Donnerstag, 21. November 2024

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alle Urteile, veröffentlicht am 29.10.2024

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2024
- 26 K 2072/23 -

Vertrieb von CBD-Mundpflegesprays nicht erlaubt

CBD-Mundspray ist Lebensmittel

Die Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf zum Verbot von Lebensmitteln, die Cannabidiol (CBD) enthalten (als CBD-Isolate oder mit CBD angereicherte Hanfextrakte), umfasst auch als „Kosmetisches Mundpflegespray“ deklarierte CBD-Produkte eines Düsseldorfer Unternehmens. Daher ist die Zwangsgeldandrohung der Stadt Düsseldorf gegenüber diesem Unternehmen auf der Grundlage der Allgemeinverfügung rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.

Die Klägerin ist ein Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf, das Hanfprodukte im Stadtgebiet sowie im Onlinehandel vertreibt. Hierzu zählen auch zwei CBD-Mundpflegesprays mit jeweils 5 % und 10 % CBD-Gehalt. Die Stadt Düsseldorf ist der Auffassung, dass diese Produkte dem Verbot der Allgemeinverfügung von Juli 2020 unterfallen. Sie drohte dem Unternehmen unter Hinweis auf die Allgemeinverfügung ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000,- Euro an, falls es die Produkte weiter vertreibt. Mit seiner Klage hat das Unternehmen eingewandt, die Produkte seien Kosmetika und keine Lebensmittel, weshalb die Allgemeinverfügung nicht für die Produkte gelte. Es handele sich... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.10.2024
- OVG 9 A 3/24 -

Nur tatsächlich gezahlte Beiträge mindern die Gebühr

Schmutz­wasser­gebühren­satzung der Stadt Falkensee unwirksam

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat die Schmutz­wasser­gebühren­satzung der Stadt Falkensee vom 7. Dezember 2017 für unwirksam erklärt. Dabei ist er bei der Auslegung des brandenburgischen Kommunal­abgaben­gesetzes (KAG) nicht dem Urteil des Bundes­verwaltungs­gerichts vom 17. Oktober 2023 (9 CN 3.22) gefolgt.

Die Gebühren für die Trinkwasserversorgung und die Abwasserkanalisation enthalten rechnerisch Kostenanteile für Abschreibung und Verzinsung. Bei deren Ermittlung bleibt nach § 6 Absatz 2 Satz 5 KAG der "aus Beiträgen aufgebrachte" Eigenkapitalanteil außer Betracht. Insoweit findet keine Abschreibung oder Verzinsung statt, was die Gebühren senkt.Nach ständiger Rechtsprechung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 16.09.2024
- 4 K 2658/23.GI u.a. -

Kein Verstoß gegen die Dienst­leistungs­freiheit durch Erlaubnispflicht für Wettveranstalter

Eingriff in die Dienst­leistungs­freiheit durch Nebenbestimmungen im Rahmen der Erlaubnis gerechtfertigt

Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit kürzlich den Beteiligten zugestellten Urteilen mehrere Klagen überwiegend abgewiesen, mit denen jeweils eine Veranstalterin von Sportwetten insbesondere geklärt haben wollte, dass nicht sie selbst, sondern der Wettvermittler vor Ort eine glücks­spiel­rechtliche Erlaubnis einzuholen hat.

Die in Malta ansässigen Kläger beantragten für verschiedene Wettvermittlungsstellen in den Landkreisen Gießen, Lahn-Dill und Wetterau jeweils die Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle. Die Vermittlung selbst erfolgt jeweils durch deutsche Firmen. Die Erlaubnis wurde mit mehreren Nebenbestimmungen erteilt. Gerichtlich wandten sich die Kläger gegen einige der Nebenbestimmungen... Lesen Sie mehr

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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 24.10.2024
- C-227/23 -

EuGH: EU-Mitgliedstaaten müssen Kunstwerke im Gebiet der Union schützen

Urheberrechtlicher Schutz gilt unabhängig von der Herkunft

Der EuGH hat entschieden, dass die EU-Mitgliedstaaten Designklassikern, die als Werk der angewandten Kunst gelten, unabhängig von der Herkunft urheberrechtlichen Schutz gewähren müssen.

Vitra, eine schweizerische Gesellschaft, die Designermöbel herstellt, ist Inhaberin von Rechten des geistigen Eigentums an Stühlen, die von den inzwischen verstorbenen Eheleuten Charles und Ray Eames, Staatsangehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika, entworfen wurden. Unter diesen Möbeln befindet sich u. a. der Dining Sidechair Wood, der im Rahmen eines vom Museum of Modern Art... Lesen Sie mehr