die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bemessungszeitraum“ veröffentlicht wurden
Bundessozialgericht, Urteil vom 09.03.2023
- B 10 EG 1/22 R -
Höheres Elterngeld für Frauen nur bei Einkommensverlusten wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung
Regelung für schwangerschaftsbedingte Erkrankung nicht analog anwendbar
Einer schwangeren Frau steht kein höheres Elterngeld zu, wenn sie im Bemessungszeitraum arbeitslos war und ihren bisherigen Beruf schwangerschaftsbedingt nicht wieder aufnehmen konnte. Vielmehr kommt die Gewährung eines höheren Elterngelds nur in Betracht, wenn Ursache des geringeren Erwerbseinkommens eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung war. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
Im Streitfall war die Klägerin als Kammeraassistentin bei Filmproduktionen tätig und arbeitete immer nur befristet, je nach Dauer des Filmprojektes. Als ihr letztes Beschäftigungsverhältnis endete, meldete sie sich arbeitslos. Während ihrer Arbeitslosigkeit wurde ihre Schwangerschaft festgestellt. Aus Gründen des Arbeitsschutzes konnte sie ihre körperlich anstrengende Arbeit während der Schwangerschaft nicht mehr ausüben.Mit der Geburt ihres Kindes sprach ihr der zuständige Landkreis Harburg dem Grunde nach Elterngeld zu. Bei der Höhe des Elterngeldes wurden jedoch nur die Einkünfte der letzten sieben Monate berücksichtigt und... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 27.06.2019
- B 10 EG 1/18 R -
Erhöhungen des Elterngeldes durch Gehaltsnachzahlungen möglich
Entscheidend ist Einkommen des Berechtigten im Bemessungszeitraum
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Gehaltsnachzahlungen bei der Bemessung des Elterngelds berücksichtigt werden können.
Nachgezahlter laufender Arbeitslohn, den der Elterngeldberechtigte außerhalb der für die Bemessung des Elterngelds maßgeblichen 12 Monate vor dem Monat der Geburt des Kindes (Bemessungszeitraum) "erarbeitet" hat, ist der Bemessung des Elterngeldes zugrunde zu legen, wenn er im Bemessungszeitraum zugeflossen ist. Denn entscheidend ist, welches Einkommen der Berechtigte "im Bemessungszeitraum... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 28.03.2019
- B 10 EG 8/17 R -
Bemessung des Elterngelds: Bei mehrfachem Steuerklassenwechsel ist relativ am längsten geltende Steuerklasse entscheidend
Maßgebliche Steuerklasse muss nicht mindestens in sieben Monaten des Bemessungszeitraums gegolten haben
Wechselt der Elterngeldberechtigte die Steuerklasse im Bemessungszeitraum für das Elterngeld (in der Regel 12 Monate vor dem Monat der Geburt) mehrmals, kommt es auf die im Bemessungszeitraum relativ am längsten geltende Steuerklasse an. Die maßgebliche Steuerklasse muss nicht mindestens in sieben Monaten des Bemessungszeitraums gegolten haben, auch wenn diese absolute Betrachtung für den Elterngeldberechtigten im Einzelfall finanziell günstiger ist. Dies entschied das Bundessozialgericht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls bezog vor der Geburt ihres Sohnes am 11. Februar 2016 Einkommen aus nicht selbstständiger Erwerbstätigkeit. Von Dezember 2014 bis Mai 2015 hatte sie für sechs Monate die Steuerklasse 1, im Juni und Juli 2015 die Steuerklasse 4 und von August bis November 2015 für vier Monate die Steuerklasse 3. Der Klägerin erhielt Basiselterngeld sowie Elterngeld... Lesen Sie mehr
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Bundessozialgericht, Urteil vom 18.08.2011
- B 10 EG 7/10 R -
Berechnung des Elterngeldes: Keine Anwendung einer an sich begünstigenden Berechnungsvorschrift gegen den Willen des Elterngeldberechtigten
Wahl über Anwendung von Ausnahmevorschrift muss Eltern überlassen bleiben
Die Vorschrift des § 2 Abs. 7 Satz 5 und 6 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), wonach unter anderem Zeiten einer schwangerschaftsbedingten Einkommensminderung bei der Festlegung des zwölfmonatigen Bemessungszeitraumes für das Elterngeld nicht zu berücksichtigen sind, ist dann nicht anzuwenden, wenn der Elterngeldberechtigte der Anwendung ausdrücklich widerspricht. Dies entschied das Bundessozialgericht.
Elterngeld wird grundsätzlich nach dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit berechnet, das in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielt worden ist. Bei der Bestimmung der für die Einkommensermittlung maßgebenden zwölf Kalendermonate bleiben Monate unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person Elterngeld für ein älteres Kind oder Mutterschaftsgeld bezogen... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 17.02.2011
- B 10 EG 17/09 R, B 10 EG 20/09 R, B 10 EG 21/09 R -
BSG: Berechnung des Elterngeldes nach Bezug von Streikgeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld verfassungsgemäß
Einkommensermittlung kann auch aus weiter zurückliegenden Kalendermonaten erfolgen
Weder Streikgeld noch Krankengeld oder Arbeitslosengeld sind als Einkommen aus Erwerbstätigkeit im Sinne der Vorschriften des Bundeselterngelds und Elternzeitgesetzes anzusehen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Auch können Kalendermonate, in denen die berechtigte Person anstelle von Arbeitsentgelt Streikgeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen hat, nicht bei der Bestimmung der zwölf für die Einkommensermittlung maßgebenden Kalendermonate vor der Geburt des Kindes unberücksichtigt bleiben, mit der Folge, dass Arbeitsentgelt aus weiter zurückliegenden Kalendermonaten heranzuziehen wäre.... Lesen Sie mehr
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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.11.2010
- L 5 EG 4/10 -
Spätere Steuererstattungen bei Berechnung der Höhe des Elterngeldes nicht zu berücksichtigen
Steuerrückerstattungen nicht prägend für den Lebensstandard im maßgebenden Bemessungszeitraum
Bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes müssen spätere Steuerrückzahlungen nicht berücksichtigt werden, da diese nicht maßgeblich und prägend sind für den Lebensstandard des zur Bemessung dienenden Zwölfmonatszeitraums. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Klägerin nach Erhalt ihrer Einkommenssteuerbescheide für 2007 und 2008 mit einer Steuererstattung von jeweils rund 1.200 Euro die Beklagte zur Neuberechnung ihres Elterngeldanspruches aufgefordert. Diese lehnte ab. Die hiergegen erhobene Klage wurde abgewiesen und das Landessozialgericht hat diese Entscheidung im Berufungsverfahren bestätigt.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Aachen, Beschluss vom 23.07.2007
- S 21 AL 38/06 -
Verfassungswidrigkeit der Arbeitslosengeldbemessung nach Mutterschutz
SG Aachen ruft das Bundesverfassungsgericht an
Die gesetzlichen Vorgaben für die Berechnung des Arbeitslosengeldes (§ 130 Abs. 1 Satz 1 SGB III) hält die 21. Kammer des Sozialgerichts Aachen für teilweise verfassungswidrig, soweit sie zu Nachteilen für Mütter führen, die wegen des Mutterschutzes eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen haben.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem Arbeitseinkommen aus der Zeit vor der Arbeitslosigkeit, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Innerhalb eines Zeitrahmens von höchstens zwei Jahren müssen mindestens 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt liegen ein (sog. „Bemessungszeitraum“). Erreichen Arbeitslose diese 150 Tage nicht, z.B. weil die versicherte Erwerbstätigkeit... Lesen Sie mehr