wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bemessungszeitraum“ veröffentlicht wurden

Bundessozialgericht, Urteil vom 09.03.2023
- B 10 EG 1/22 R -

Höheres Elterngeld für Frauen nur bei Einkommensverlusten wegen einer schwangerschafts­bedingten Erkrankung

Regelung für schwangerschafts­bedingte Erkrankung nicht analog anwendbar

Einer schwangeren Frau steht kein höheres Elterngeld zu, wenn sie im Bemessungszeitraum arbeitslos war und ihren bisherigen Beruf schwangerschafts­bedingt nicht wieder aufnehmen konnte. Vielmehr kommt die Gewährung eines höheren Elterngelds nur in Betracht, wenn Ursache des geringeren Erwerbseinkommens eine schwangerschafts­bedingte Erkrankung war. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.

Im Streitfall war die Klägerin als Kammeraassistentin bei Filmproduktionen tätig und arbeitete immer nur befristet, je nach Dauer des Filmprojektes. Als ihr letztes Beschäftigungsverhältnis endete, meldete sie sich arbeitslos. Während ihrer Arbeitslosigkeit wurde ihre Schwangerschaft festgestellt. Aus Gründen des Arbeitsschutzes konnte sie ihre körperlich anstrengende Arbeit während der Schwangerschaft nicht mehr ausüben.Mit der Geburt ihres Kindes sprach ihr der zuständige Landkreis Harburg dem Grunde nach Elterngeld zu. Bei der Höhe des Elterngeldes wurden jedoch nur die Einkünfte der letzten sieben Monate berücksichtigt und... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 27.06.2019
- B 10 EG 1/18 R -

Erhöhungen des Elterngeldes durch Gehalts­nach­zahlungen möglich

Entscheidend ist Einkommen des Berechtigten im Bemessungszeitraum

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Gehalts­nach­zahlungen bei der Bemessung des Elterngelds berücksichtigt werden können.

Nachgezahlter laufender Arbeitslohn, den der Elterngeldberechtigte außerhalb der für die Bemessung des Elterngelds maßgeblichen 12 Monate vor dem Monat der Geburt des Kindes (Bemessungszeitraum) "erarbeitet" hat, ist der Bemessung des Elterngeldes zugrunde zu legen, wenn er im Bemessungszeitraum zugeflossen ist. Denn entscheidend ist, welches Einkommen der Berechtigte "im Bemessungszeitraum... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 28.03.2019
- B 10 EG 8/17 R -

Bemessung des Elterngelds: Bei mehrfachem Steuer­klassen­wechsel ist relativ am längsten geltende Steuerklasse entscheidend

Maßgebliche Steuerklasse muss nicht mindestens in sieben Monaten des Bemessungszeitraums gegolten haben

Wechselt der Eltern­geld­berechtigte die Steuerklasse im Bemessungszeitraum für das Elterngeld (in der Regel 12 Monate vor dem Monat der Geburt) mehrmals, kommt es auf die im Bemessungszeitraum relativ am längsten geltende Steuerklasse an. Die maßgebliche Steuerklasse muss nicht mindestens in sieben Monaten des Bemessungszeitraums gegolten haben, auch wenn diese absolute Betrachtung für den Eltern­geld­berechtigten im Einzelfall finanziell günstiger ist. Dies entschied das Bundessozialgericht.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls bezog vor der Geburt ihres Sohnes am 11. Februar 2016 Einkommen aus nicht selbstständiger Erwerbstätigkeit. Von Dezember 2014 bis Mai 2015 hatte sie für sechs Monate die Steuerklasse 1, im Juni und Juli 2015 die Steuerklasse 4 und von August bis November 2015 für vier Monate die Steuerklasse 3. Der Klägerin erhielt Basiselterngeld sowie Elterngeld... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundessozialgericht, Urteil vom 18.08.2011
- B 10 EG 7/10 R -

Berechnung des Elterngeldes: Keine Anwendung einer an sich begünstigenden Berechnungsvorschrift gegen den Willen des Elterngeldberechtigten

Wahl über Anwendung von Ausnahmevorschrift muss Eltern überlassen bleiben

Die Vorschrift des § 2 Abs. 7 Satz 5 und 6 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), wonach unter anderem Zeiten einer schwangerschaftsbedingten Einkommensminderung bei der Festlegung des zwölfmonatigen Bemessungszeitraumes für das Elterngeld nicht zu berücksichtigen sind, ist dann nicht anzuwenden, wenn der Elterngeldberechtigte der Anwendung ausdrücklich widerspricht. Dies entschied das Bundessozialgericht.

Elterngeld wird grundsätzlich nach dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit berechnet, das in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielt worden ist. Bei der Bestimmung der für die Einkommensermittlung maßgebenden zwölf Kalendermonate bleiben Monate unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person Elterngeld für ein älteres Kind oder Mutterschaftsgeld bezogen... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 17.02.2011
- B 10 EG 17/09 R, B 10 EG 20/09 R, B 10 EG 21/09 R -

BSG: Berechnung des Elterngeldes nach Bezug von Streikgeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld verfassungsgemäß

Einkommensermittlung kann auch aus weiter zurückliegenden Kalendermonaten erfolgen

Weder Streikgeld noch Krankengeld oder Arbeitslosengeld sind als Einkommen aus Erwerbstätigkeit im Sinne der Vorschriften des Bundeselterngelds und Elternzeitgesetzes anzusehen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Auch können Kalendermonate, in denen die berechtigte Person anstelle von Arbeitsentgelt Streikgeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen hat, nicht bei der Bestimmung der zwölf für die Einkommensermittlung maßgebenden Kalendermonate vor der Geburt des Kindes unberücksichtigt bleiben, mit der Folge, dass Arbeitsentgelt aus weiter zurückliegenden Kalendermonaten heranzuziehen wäre.... Lesen Sie mehr

Werbung

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.11.2010
- L 5 EG 4/10 -

Spätere Steuererstattungen bei Berechnung der Höhe des Elterngeldes nicht zu berücksichtigen

Steuerrückerstattungen nicht prägend für den Lebensstandard im maßgebenden Bemessungszeitraum

Bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes müssen spätere Steuerrückzahlungen nicht berücksichtigt werden, da diese nicht maßgeblich und prägend sind für den Lebensstandard des zur Bemessung dienenden Zwölfmonatszeitraums. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Klägerin nach Erhalt ihrer Einkommenssteuerbescheide für 2007 und 2008 mit einer Steuererstattung von jeweils rund 1.200 Euro die Beklagte zur Neuberechnung ihres Elterngeldanspruches aufgefordert. Diese lehnte ab. Die hiergegen erhobene Klage wurde abgewiesen und das Landessozialgericht hat diese Entscheidung im Berufungsverfahren bestätigt.... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Aachen, Beschluss vom 23.07.2007
- S 21 AL 38/06 -

Verfassungswidrigkeit der Arbeitslosengeldbemessung nach Mutterschutz

SG Aachen ruft das Bundesverfassungsgericht an

Die gesetzlichen Vorgaben für die Berechnung des Arbeitslosengeldes (§ 130 Abs. 1 Satz 1 SGB III) hält die 21. Kammer des Sozialgerichts Aachen für teilweise verfassungswidrig, soweit sie zu Nachteilen für Mütter führen, die wegen des Mutterschutzes eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen haben.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem Arbeitseinkommen aus der Zeit vor der Arbeitslosigkeit, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Innerhalb eines Zeitrahmens von höchstens zwei Jahren müssen mindestens 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt liegen ein (sog. „Bemessungszeitraum“). Erreichen Arbeitslose diese 150 Tage nicht, z.B. weil die versicherte Erwerbstätigkeit... Lesen Sie mehr