die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „bestattungspflichtig“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 04.12.2018
- 5 K 509/18.NW -
Bestattungspflicht eines Angehörigen entfällt nicht aufgrund Erbausschlagung oder fehlender Kenntnis vom Verstorbenen
Halbschwester muss Bestattungskosten für unbekannten Halbbruder tragen
Die Bestattungspflicht für einen Angehörigen besteht auch dann, wenn der Bestattungspflichtige das Erbe ausgeschlagen oder den Verstorbenen nicht gekannt hat. Daher hat eine Halbschwester die Kosten der Bestattung ihres unbekannten Halbbruders zu tragen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine in Rheinland-Pfalz wohnhafte Frau im November 2017 zur Kostentragung für die Bestattung ihres verstorbenen Halbbruders herangezogen. Sie war die letzte auffindbare Verwandte des Verstorbenen. Die Frau hielt sich jedoch für nicht verantwortlich und erhob gegen den Kostenbescheid nach erfolglosem Widerspruch Klage. Sie verwies darauf, dass sie bis zum Tod ihres Halbruders von diesem keine Kenntnis hatte. Zudem habe sie das Erbe ausgeschlagen. Sie sei daher nicht bestattungspflichtig und folglich auch nicht kostenpflichtig.Das Verwaltungsgericht Neustadt... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.10.2019
- L 20 SO 219/16 -
Kein Anspruch auf Sozialhilfe für Bestattung einer Fehlgeburt
Keine Pflicht zur Bestattung
Eltern haben nach einer Fehlgeburt keinen Anspruch auf Übernahme der Bestattungskosten aus Sozialhilfemitteln, da sie - anders als der Krankenhausträger - nicht zur Bestattung verpflichtet sind. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens begehrten von der beklagten Kommune die Übernahme von Kosten in Höhe von 1.567 Euro, die ihnen anlässlich der Bestattung ihres als Fehlgeburt in der 21. Schwangerschaftswoche entbundenen Kindes entstanden waren. Die Beklagte lehnte den Antrag ab. Die Kläger seien rechtlich nicht verpflichtet gewesen, die Bestattung durchzuführen und deren... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.04.2018
- 1 S 419/18 -
Betreuer muss nach Kostenübernahmeerklärung Bestattungskosten des verstorbenen Betreuten tragen
Kostenübernahmepflicht ergibt sich eindeutig aus unterzeichneter Gebühren- und Kostenübernahmeerklärung
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein Betreuer, der für den verstorbenen Betreuten einen Bestattungsauftrag samt Kostenübernahmeerklärung unterschreibt, die Bestattungskosten tragen muss.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls war Betreuer seiner im November 2016 verstorbenen Tante. Am Tag nach dem Tod unterzeichnete er bei einem Bestattungsunternehmen einen an die Stadt (Antragsgegnerin) gerichteten Antrag für eine Grabstätte auf einem Friedhof der Antragsgegnerin. Im Antragsformular trug er seinen Namen und seine Adresse ein. Hinter seinem Namen trug er ein:... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.05.2014
- 2 O 31/13 -
Keine Heranziehung eines Angehörigen zu Bestattungskosten bei gegen ihn straffällig gewordenen Verstorbenen
Heranziehung zu Beisetzungskosten stellt unbillige Härte dar
Ein Angehöriger ist dann nicht verpflichtet für die Bestattungskosten des Verstorbenen aufzukommen, wenn dieser gegenüber den Angehörigen eine schwere Straftat begangen hat. In einem solchen Fall bedeutet die Heranziehung des Angehörigen zu den Beisetzungskosten eine unbillige Härte. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Sohn für die Bestattungskosten seiner verstorbenen Mutter aufkommen. Dieser weigerte sich aber mit der Begründung, dass er von seinen Eltern in seiner Kindheit und Jugend vernachlässigt worden sei und deshalb einen seelischen Schaden erlitten habe. Es würde daher für ihn eine unbillige Härte darstellen, wenn er zu den Beisetzungskosten seiner... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 22.08.2011
- 5 K 301/11.NW -
Hinterbliebener muss bei Hinweisen auf Gewaltverbrechen nicht für Leichentransport zahlen
Für strafrechtliche Ermittlungen könne keine Kostenübernahme verlangt werden
Ist nach dem Auffinden einer Leiche ein Gewaltverbrechen nicht auszuschließen, muss der bestattungspflichtige Angehörige des Verstorbenen nicht für die Kosten der Bergung und Überführung der Leiche in die Räume des von der Polizei beauftragten Bestattungsunternehmens aufkommen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Im vorliegenden Fall ist die Ehefrau des Klägers im Mai 2010 im Landkreis Südwestpfalz tot im Feld aufgefunden worden. Die Polizei und eine Rechtsmedizinerin aus Homburg nahmen vor Ort Ermittlungen auf. Sie kamen zu dem vorläufigen Ergebnis, dass ein unnatürlicher Tod der Frau nicht ausgeschlossen werden konnte. Die diensthabende Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Zweibrücken... Lesen Sie mehr