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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Betreuungsperson“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 31.03.2021
- 1 BvR 413/20 -
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidung zur Entlassung einer Mutter als Betreuerin
Urteil des LG verletzt Beschwerdeführer nicht in Grundrechten
Das Bundesverfassungsgericht hat eine fachgerichtliche Entscheidung in einem betreuungsrechtlichen Verfahren aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Die Beschwerdeführerin und Mutter der Betreuten setzt sich gegen eine fachgerichtliche Entscheidung zur Wehr, mit der ihre Entlassung als Betreuerin bestätigt wurde. Die Entscheidung verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG, weil das Landgericht Bedeutung und Tragweite der persönlichen Beziehung und familiären Bindung der Beschwerdeführerin als Mutter zu ihrer Tochter und des Wunsches der Tochter, von ihrer Mutter betreut zu werden, für die Entscheidung über die Entlassung der Beschwerdeführerin als Betreuerin ihrer Tochter verkannt hat.
Die 1992 geborene Tochter der Beschwerdeführerin (im Folgenden: die Betroffene) leidet an einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie. Für sie wurde 2014 eine Betreuung eingerichtet und ihre Mutter, die Beschwerdeführerin, als Betreuerin für den Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge einschließlich hiermit verbundener Aufenthaltsbestimmung bestellt. In den Jahren 2018 und 2019 wurde die Betroffene mehrmals auf Antrag der Beschwerdeführerin jeweils kurzzeitig in der geschlossenen Abteilung des örtlichen psychiatrischen Krankenhauses untergebracht. Ein vom Amtsgericht eingeholtes Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass eine weitere Unterbringung zur Heilbehandlung... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 19.06.2018
- B 2 U 2/17 R -
BSG: Kein gesetzlicher Unfallschutz für durch Großmutter betreutes Kind ohne Einbeziehung des Jugendamtes
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz setzt zumindest Information des Jugendamtes über Identität der Tagespflegeperson voraus
Für ein durch die Großmutter betreutes Kind besteht kein Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn das Jugendamt nicht mit einbezogen ist. Die Einbeziehung setzt zumindest voraus, dass das Jugendamt von der Identität der Tagespflegeperson in Kenntnis gesetzt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2008 betreute eine Großmutter ihr siebzehn Monate altes Enkelkind. Dabei fiel das Kind in dem auf dem Grundstück der Großmutter befindlichen Pool und erlitt dadurch eine schwere Hirnschädigung. Nachfolgend bestand unter anderem Streit darüber, ob das Kind aufgrund der Betreuung der Großmutter gesetzlich unfallversichert war. Die... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.11.2014
- III ZA 19/14 -
BGH: Schlüsselnotdienst hat Anspruch auf Vergütung nach Türöffnung für Betreuten
Anspruch des Schlüsselnotdienstes aus Geschäftsführung ohne Auftrag
Dem Betreiber eines Schlüsselnotdienstes steht ein Anspruch auf Vergütung zu, wenn er die Wohnungstür eines Betreuten öffnet. Der Anspruch ergibt sich in diesem Fall aus der Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 677, 683, 670 BGB. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem sich eine Wohnungsinhaberin am späten Abend eines Sonntages im Juni 2010 versehentlich aus der Wohnung ausgesperrt hatte, beauftragte sie einen Schlüsselnotdienst mit der Türöffnung. Für die Wohnungsinhaberin war eine Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt im Bereich der Vermögensangelegenheiten angeordnet. Da der Betreiber des Schlüsselnotdienstes... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.2016
- 5 K 2714/15 -
Häusliche Pflege auch bei Einsatz von nicht ausgebildetem Personal als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig
Kosten für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung gehören dem Grunde nach zu abziehbaren Krankheitskosten
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die häusliche Pflege durch einen polnischen Pflegedienst auch dann als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig ist, wenn es sich bei den eingesetzten Betreuungskräften nicht um ausgebildetes Pflegefachpersonal handelt.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist pflegebedürftig und erhielt im Streitjahr 2014 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegedienste in Höhe von 5.280 Euro. Nach den Feststellungen des medizinischen Dienstes hatte die Klägerin einen täglichen Hilfsbedarf von 163 Minuten für die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und von einer Stunde für die hauswirtschaftliche... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 25.04.2016
- 6 K 3718/15.TR -
Fehlende Vertrauensbasis begründet Beendigung eines Promotions-Betreuungsverhältnisses
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz
Der Betreuer eines Promotionsvorhabens ist zur Auflösung des Betreuungsverhältnisses berechtigt, wenn die Vertrauensbasis zum Doktoranden zerstört ist. Das Betreuungsverhältnis, das eine enge Zusammenarbeit zwischen Doktorvater und Promovend erfordere, könne nur auf einer Vertrauensbasis gedeihen. Daher sei der Betreuer eines Promotionsvorhabens zur Auflösung des Betreuungsverhältnisses berechtigt, wenn die Vertrauensbasis zum Doktoranden zerstört sei. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier hervor.
Im vorliegenden Fall sei die Klägerin in der Vergangenheit abgemahnt worden, weil sie getroffene Arbeitsanweisungen nicht befolgt, sondern eigenmächtig darüber hinausgehende Arbeiten durchgeführt bzw. andere vereinbarte Arbeiten nicht durchgeführt und ihrem Betreuer experimentell ermittelte Daten über einen Zeitraum von Wochen nicht zur Verfügung gestellt habe.Aus... Lesen Sie mehr
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Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.12.2014
- III R 63/13 -
Abzug von Kinderbetreuungskosten für geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf Empfängerkonto
Zahlungen dürfen nicht in bar erbracht werden
Die Kosten für die Betreuung eines zum Haushalt der Eltern gehörenden Kindes können nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn die Zahlungen nicht in bar, sondern auf ein Konto der Betreuungsperson erbracht wurden. Dies gilt auch dann, wenn die Betreuungsperson im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses angestellt ist. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Die verheirateten Kläger waren in den Streitjahren 2009 und 2010 beide berufstätig. Zur Betreuung ihres dreijährigen Sohnes beschäftigten sie für ein monatliches Gehalt von 300 € eine Teilzeitkraft. Das Gehalt wurde jeweils in bar ausbezahlt. In ihren Einkommensteuererklärungen für 2009 und 2010 beantragten die Kläger den Abzug von jeweils 2/3 der Aufwendungen (3.600 €), mithin eines... Lesen Sie mehr
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