Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 25.04.2016
- 6 K 3718/15.TR -
Fehlende Vertrauensbasis begründet Beendigung eines Promotions-Betreuungsverhältnisses
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz
Der Betreuer eines Promotionsvorhabens ist zur Auflösung des Betreuungsverhältnisses berechtigt, wenn die Vertrauensbasis zum Doktoranden zerstört ist. Das Betreuungsverhältnis, das eine enge Zusammenarbeit zwischen Doktorvater und Promovend erfordere, könne nur auf einer Vertrauensbasis gedeihen. Daher sei der Betreuer eines Promotionsvorhabens zur Auflösung des Betreuungsverhältnisses berechtigt, wenn die Vertrauensbasis zum Doktoranden zerstört sei. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier hervor.
Im vorliegenden Fall sei die Klägerin in der Vergangenheit abgemahnt worden, weil sie getroffene Arbeitsanweisungen nicht befolgt, sondern eigenmächtig darüber hinausgehende Arbeiten durchgeführt bzw. andere vereinbarte Arbeiten nicht durchgeführt und ihrem Betreuer experimentell ermittelte Daten über einen Zeitraum von Wochen nicht zur Verfügung gestellt habe.
Klägerin begehrt ca. 166.000 € Schadenersatz und Schmerzensgeld
Aus diesem Grunde sei auch das bestehende befristete Arbeitsverhältnis als wissenschaftliche Hilfskraft schließlich beendet worden. An dem Angebot, die
Amtshaftungsklage ohne Erfolg
In diesem Verfahren, das sowohl vor dem Landgericht als auch dem Oberlandesgericht ohne Erfolg geblieben ist, habe die Klägerin erhebliche Vorwürfe gegenüber dem Betreuer erhoben und ihn insbesondere auch für ihre schweren psychischen Erkrankungen verantwortlich gemacht. Dass der Betreuer in Anbetracht dieser Entwicklung alsdann das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.05.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22651
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22651
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.