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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bierdeckel“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Köln, Urteil vom 04.03.2015
- 14 K 188/13 -
Verkauf einer Bierdeckelsammlung über eBay ist steuerpflichtig
Intensive und langjährige Verkaufsaktivitäten führen zur Einstufung als Unternehmer und Gewerbetreibender
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass der kontinuierliche Verkauf einer privaten Bierdeckelsammlung der Umsatz- und Einkommensteuer unterliegt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls bestritt seinen Lebensunterhalt im Wesentlichen durch den eBay-Verkauf von Bierdeckeln und Bieretiketten aus der privaten Sammlung seines Vaters. Die geerbte Sammlung umfasste etwa 320.000 Einzelteile und wurde vom Kläger durch Zukäufe fortgeführt. Veräußert wurden lediglich doppelte Exemplare. Hiermit erzielte der Kläger jährlich eBay-Umsätze zwischen 18.000 und 66.000 Euro. Das Finanzamt schätzte den erzielten Gewinn des Klägers mit 20 % des Umsatzes und setzte gleichzeitig Umsatzsteuer fest.Mit seiner beim Finanzgericht Köln erhobenen Klage machte der Kläger geltend, dass er kein Händler... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 13.11.1987
- 5 C 1002/87 -
Bierdeckel-Fall: Gastwirt kann Zechschulden durch Vorlage von Bierdeckeln beweisen
Bierdeckel als Anscheinsbeweis
Ein mit dem Namen des Gastes versehener Bierdeckel legt die Vermutung nahe, dass der Gast den auf dem Bierdeckel dokumentierten Verzehr in entsprechender Höhe getätigt hat. Dies hat das Amtsgericht Saarbrücken entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verklagte ein Wirt die Eltern eines Gastes, der häufig bei ihm eingekehrt war. Der Gast war verstorben und hatte seine Zechschulden noch nicht vollständig beglichen. Daher verlangte der Wirt von den Eltern des Gastes - die seine gesetzlichen Erben waren - 302,- DM. Diese Summe ergab sich aus 6 Bierdeckeln, die anlässlich von Besuchen des verstorbenen Sohnes... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Vergleich vom 16.02.2011
- 251 C 28086/10 -
Zechschulden: Zur Beweiskraft von Strichen auf einem Bierdeckel als Abrechnungsgrundlage für konsumierte Getränke
Teurer Streit um Bierdeckelstriche
Können Striche auf einem Bierdeckel beweisen, wie viel Getränke ein Gast getrunken hat? Hierüber hatte das Amtsgericht München zu entscheiden.
Die Inhaberin eines Lokals klagte gegen eine ehemalige Stammkundin. Sie warf ihr vor, Getränke, die sie konsumiert hatte, bislang nicht bezahlt zu haben. Eben weil sie Stammkundin sei, habe sie nicht immer gleich zahlen müssen, sondern man habe ihre Getränkekosten auf Bierdeckeln notiert. Jetzt seien 136 Euro aufgelaufen, die wolle man erstattet bekommen.Die Kundin... Lesen Sie mehr
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