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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Blindenhund“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 16.04.2019
- S 8 KR 1740/18 -
Krankenkasse muss Kosten für Tierhaltung nicht erstatten
Kosten sind privater Lebensführung zuzuordnen
Mit Ausnahme des Blindenführhundes ist die Haltung von Tieren nicht vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst, so dass Kosten für die Unterhaltung der privaten Lebensführung zuzurechnen sind. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
Im zugrunde liegenden Streitfall verlangte eine Versicherte die laufenden Unterhaltskosten für die Haltung eines Hundes und einer Katze von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Nach Ansicht der in psychotherapeutischer Behandlung befindlichen Versicherten würden die Tiere zur Rekonvaleszenz beitragen. Durch die Sorge um die Tiere habe die Versicherte wieder Lebensmut gewinnen können. Im Falle einer Abgabe der Tiere sei aus nervenärztlicher Sicht eine Dekompensation und Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes zu befürchten. Die gesetzliche Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme für die Tierhaltung aus gesundheitlichen Gründen ab.... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.11.2017
- L 16/1 KR 371/15 -
Blinde MS-Patientin hat Anspruch auf Blindenführhund
Gehbehinderung ist grundsätzlich kein Hindernis für Versorgung mit Führhund
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass eine Gehbehinderung aufgrund einer MS Erkrankung grundsätzlich kein Hindernis für eine Versorgung mit einem Blindenführhund ist.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte eine heute 73-jährige Frau aus dem Landkreis Uelzen geklagt, die bisher mit einem Blindenlangstock und einem Rollator versorgt war. Bei ihrer Krankenkasse beantragte sie einen Blindenführhund, da sie wegen der Kombination aus Gehbehinderung und Blindheit Schwierigkeiten beim Finden von Eingängen, Briefkästen, Geschäften und Straßenüberquerung habe.... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.08.2017
- L 16/4 KR 65/12 -
Kombination von Blindheit und Schwerhörigkeit kann Anspruch auf Blindenhund begründen
Konkrete Versorgungsnotwendigkeit ist im Einzelfall zu prüfen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Blinder mit einem Langstock nur unzureichend versorgt sein kann, wenn die Orientierung durch Schwerhörigkeit zusätzlich beeinträchtigt wird.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein 50-jähriger Mann aus dem Landkreis Osnabrück geklagt, der bis auf ein minimales einseitiges Restsehvermögen erblindet war. In jüngerer Zeit kam eine Schwerhörigkeit hinzu. Zur Orientierung außerhalb der Wohnung nahm er bisher die Hilfe seiner Frau in Anspruch. Als er bei seiner Krankenkasse einen Blindenhund beantragte, verwies diese ihn zunächst... Lesen Sie mehr
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Bundesfinanzhof, Urteil vom 09.05.2017
- VIII R 11/15 -
Ausbildung und Verkauf von Blindenführhunden begründet gewerbliche Tätigkeit
Für freiberufliche "unterrichtenden" oder "erzieherischen Tätigkeit" ist Tätigwerden gegenüber Menschen erforderlich
Die Ausbildung und der Verkauf von Blindenführhunden führt einkommensteuerrechtlich zu gewerblichen Einkünften. Es handelt sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit. Dafür fehlt an der hierfür erforderlichen "unterrichtenden" oder "erzieherischen Tätigkeit" i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), die ein Tätigwerden gegenüber Menschen erfordert. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall betrieb die Klägerin eine Hundeschule und bildete jährlich drei bis fünf Hunde zu Blindenführhunden aus. Sie suchte gemeinsam mit dem sehbehinderten Menschen einen Hund aus und erwarb den Welpen auf eigene Rechnung. Nach der Ausbildung wurde der Hund von der Klägerin an den Sehbehinderten übergeben. Sie begleitete die Übergabephase, die mit einer Gespannprüfung... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 11.11.2016
- 191 C 17044/16 -
Keine Erstattung von Reiserücktrittskosten bei Erkrankung eines Blindenhundes
Versicherungsschutz besteht nur für konkret und abschließend in Versicherungsbedingungen aufgeführte Ereignisse
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass bei einer Reiserücktrittskostenversicherung nur für die in den Versicherungsbedingungen konkret und abschließend aufgeführten Ereignisse Versicherungsschutz besteht.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 39-jährige Kläger aus Stuttgart ist blind und infolgedessen auf seinen Blindenführerhund angewiesen. Er hatte bei der beklagten Versicherung eine Reiserücktrittskostenversicherung für eine Reise mit seiner Mutter nach Fuerteventura in der Zeit vom 18. bis 27. Juni 2016 abgeschlossen. Dieser Blindenhund erlitt vor der Reise eine akute... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Münster, Urteil vom 16.10.2014
- 4 K 69/14 G -
Blindenführhundeschule stellt Gewerbebetrieb dar
Gewinn aus dem Betrieb einer Blindenführhundeschule unterliegt der Gewerbesteuer
Dass Finanzgericht Münster hat entschieden, dass der Gewinn aus dem Betrieb einer Blindenführhundeschule der Gewerbesteuer unterliegt.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls bildet Welpen zu Blindenführhunden aus. Zu dieser mehrmonatigen Ausbildung gehören das Training im Führgeschirr sowie Gehorsams- und Hindernistraining. Am Ende der Ausbildung steht die Übergabephase an den sehbehinderten Menschen, die mit einer sogenannten Gespannprüfung durch einen von den Krankenkassen bestellten Prüfer abschließt. Danach... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.10.2013
- L 5 KR 99/13 -
Blindenführhund kann auch neben Blindenlangstock als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zustehen
Blindenführhund bietet einen wesentlichen Gebrauchsvorteil
Ein Blindenführhund kann als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung auch neben einem bereits vorhandenen Blindenlangstock zustehen, wenn er im konkreten Fall gegenüber dem Stock wesentliche Gebrauchsvorteile bietet. Dies hat das Landessozialgericht entschieden.
In dem vorzuliegenden Fall ist die Klägerin ist durch eine Erkrankung erblindet. Sie lebt allein in ihrer Wohnung und hat seit dem Tod naher Angehöriger und einer schweren Erkrankung einer Freundin keine Hilfs- und Betreuungspersonen mehr. Sie ist durch die beklagte Krankenkasse mit einem Bildschirmlesegerät sowie einem Dürer Blindenlangstock ausgerüstet worden, für dessen Gebrauch... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, sonstiges vom 25.06.2009
- B 3 KR 4/08 R -
BSG: Blinder hat keinen Anspruch auf GPS-Leitsystem
Blindenführhund und Blindenlangstock als Hilfsmittel ausreichend
Ein Blinder hat keinen Anspruch auf die Versorgung mit einem speziellen Leitsystem (GPS-System). Die vorhandenen Hilfsmittel sind als mittelbarer Behinderungsausgleich ausreichend. Dies hat das Bundessozialgericht.
Der bei der beklagten Krankenkasse versicherte Kläger ist von Geburt an blind. Er ist selbstständig als Klavierstimmer tätig und von dem beigeladenen Rentenversicherungsträger zur Ausübung seiner Tätigkeit zuschussweise mit einem Kfz versorgt worden, welches zunächst von seiner Ehefrau bedient wurde und seit deren Eintritt ins Erwerbsleben von einer durch das Integrationsamt finanzierten... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.2007
- L 4 KR 5486/05 -
Krankenkasse muss Kosten für Blindenhund übernehmen
Landessozialgericht stärkt selbständige Lebensführung Behinderter
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenkasse einer blinden Versicherten einen Blindenführhund als Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen hat. Die beklagte Krankenkasse und das Sozialgericht Karlsruhe hatten dies zuvor abgelehnt.
Die nahezu blinde, aus dem Landkreis Karlsruhe stammende Klägerin ist verheiratet und Mutter zweier Kinder im Alter von 15 und 16 Jahren. Im Herbst 2003 hatte sie bei der Krankenkasse einen Blindenführhund als Hilfsmittel beantragt. Die Kosten für den Erwerb und die Ausbildung des Blindenführhundes betragen ca. 20.000,00 €. Die Krankenkasse lehnte dies mit der Begründung ab, es stünden... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Aachen, Urteil vom 29.05.2007
- S 13 KR 99/06 -
Blinde haben Anspruch auf einen Blindenführhund
Langstock reicht zur Orientierung nicht aus
Auch Blinde, die sich nach einem Mobilitätstraining mit einem Langstock in vertrauter Umgebung bewegen können, haben gegenüber ihrer Krankenkasse Anspruch auf einen Blindenführhund, wenn sie dessen artgerechte Haltung sicherstellen können. Dies entschied das Sozialgericht Aachen.
Der 51jährige, seit 1993 erblindete Kläger hatte 1999 ein so genanntes Orientierungs- und Mobilitätstraining absolviert und konnte sich danach mit einem Langstock selbständig fortbewegen. Ein elektronisches Blindenleitgerät hatte sich als ungeeignet erwiesen. Sein Augenarzt verordnete einen Blindenführhund (Kosten rd. 19.000 €). Die Krankenkasse (AOK Rheinland) lehnte diese Leistung... Lesen Sie mehr
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