Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Aachen, Urteil vom 29.05.2007
- S 13 KR 99/06 -
Blinde haben Anspruch auf einen Blindenführhund
Langstock reicht zur Orientierung nicht aus
Auch Blinde, die sich nach einem Mobilitätstraining mit einem Langstock in vertrauter Umgebung bewegen können, haben gegenüber ihrer Krankenkasse Anspruch auf einen Blindenführhund, wenn sie dessen artgerechte Haltung sicherstellen können. Dies entschied das Sozialgericht Aachen.
Der 51jährige, seit 1993 erblindete Kläger hatte 1999 ein so genanntes Orientierungs- und Mobilitätstraining absolviert und konnte sich danach mit einem Langstock selbständig fortbewegen. Ein elektronisches Blindenleitgerät hatte sich als ungeeignet erwiesen. Sein Augenarzt verordnete einen Blindenführhund (Kosten rd. 19.000 €). Die Krankenkasse (AOK Rheinland) lehnte diese Leistung jedoch ab, da der Kläger mit dem Langstock ausreichend versorgt sei. Der Blindenhund sei nicht zur Befriedigung eines Grundbedürfnisses des täglichen Lebens erforderlich, da der Kläger in der Lage sei, sich mithilfe des Langstocks sicher fortzubewegen.
Dies sah das Gericht anders. Nach Anhörung eines sachverständigen Zeugen kam es zu dem Ergebnis, dass der Langstock in vielen Situationen, z.B. beim Auffinden von Ampelmasten, in widriger Witterung (z.B. Schnee), beim Überqueren großer freier Plätze oder Kreuzungen, in großen Menschenansammlungen, beim Auffinden von Treppen und Aufzügen sowie bei Hindernissen in Kopfhöhe keine ausreichende Sicherheit biete. Das Grundbedürfnis des sicheren Gehens sei demnach in vielen Situationen durch den Blindenlangstock nicht ausreichend erfüllt. Nur die kumulative Versorgung mit Blindenlangstock und Blindenführhund ermögliche blinden Menschen, die sich für einen Hund entscheiden und diesen versorgen können, eine von fremder Begleitung unabhängige Orientierung und Mobilität, insbesondere die gesetzlich geforderte sichere Fortbewegung im Verkehr.
Aus all diesen Gründen müsse die Krankenkasse ihm einen Blindenführhund bereitstellen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.07.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Aachen vom 02.07.2007
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 4593
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4593
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.