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Landgericht Coburg, Hinweisverfügung vom 27.08.2007
- 12 C 1793/06 -
Nachbar mit "Blöde Kuh" und "Abschaum" beleidigt: Schmerzensgeld für Beleidigung nur in Ausnahmefällen
Einfacher Nachbarschaftsstreit rechtfertigt keine finanzielle Entschädigung
Wer von seinem Nachbarn beleidigt wurde, kann in aller Regel kein Schmerzensgeld verlangen. Ein solcher Anspruch besteht nämlich nur bei einer objektiv erheblichen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts. Das entschieden Amtsgericht und Landgericht Coburg.
Die Gerichte versagten der Klage einer Beleidigten auf Schmerzensgeld in Höhe von 1.250 € den Erfolg. Auch wenn bei einem länger andauernden Nachbarschaftsstreit Beleidigungen keine adäquate Reaktion auf Provokationen seien, bestehe jedenfalls dann kein unabwendbares Bedürfnis für ein Schmerzensgeld, wenn es wegen des Wegzugs einer Partei an der Wiederholungsgefahr fehle.Die beiden Kontrahentinnen bewohnten unterschiedliche Etagen im selben Haus. Offensichtlich waren sie sich schon seit Längerem nicht mehr grün. Als sich dann die Eine über die vermeintliche Ruhestörung der Anderen echauffierte, kam es zum Disput. Mit "Abschaum", "Klauerin"... Lesen Sie mehr
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