Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Bluttaxi“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bluttaxi“ veröffentlicht wurden
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 08.11.2018
- L 1 KR 240/18 -
Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Bluttaxi
Erstattungsanspruch bei Transport von Eigenblutspenden nur bei medizinischer Notwendigkeit
Eigenblutspenden gehören zu den Krankenhausleistungen und sie erfolgen regelmäßig am Ort der Operation. Ist aus medizinischen Gründen die Blutentnahme an einem anderen Ort notwendig, so werden auch die Kosten für den Bluttransport übernommen. Entscheide sich hingegen ein Versicherter aus Zeit- und Kostengründen für eine Blutentnahme in der Nähe seines Wohnortes, so habe er die Kosten für den Bluttransport selbst zu tragen. Dies hat das Hessische Landessozialgericht in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im hier zu entscheidenden Fall leidet eine 1998 geborene und im Lahn-Dill-Kreis lebende Frau an einer angeborenen Hüftfehlstellung. Sie wurde wiederholt in einer hierauf spezialisierten Klinik in Dortmund operiert. Für die im Jahre 2014 erfolgte OP empfahl diese Klinik Eigenblutspenden, welche die Versicherte im heimatnahen Universitätsklinikum Gießen durchführen ließ. Die Kosten in Höhe von 199 € für den fachgerechten Transport des Blutes nach Dortmund erstattete die Krankenkasse im Rahmen einer "Einzelfallentscheidung ohne Rechtsanspruch auf künftige Fälle".Die im Jahr 2015 erneut beantragte Kostenübernahme lehnte die Krankenkasse... Lesen Sie mehr
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Bluttaxi“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »