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Dienstag, 3. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Brustamputation“ veröffentlicht wurden

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 04.09.2019
- L 16 KR 73/19 -

Krankenkasse muss Kosten für Brustentfernung wegen Krebsangst nicht übernehmen

Psychischer Leidensdruck ist vorrangig psychotherapeutisch zu behandeln und rechtfertigt keinen operativen Eingriff

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung keine Entfernung der Brustdrüsen mit Rekonstruktion durch Silikonimplantate wegen Angst vor einer Krebserkrankung bezahlen muss.

Im zugrundeliegenden Fall hatte eine 45-jährige Frau aus der Nähe von Bremen geklagt. Sie hatte wiederholt gutartige Knoten (med.: Fibroadenome) in der Brust. Außerdem litt sie an Depressionen und Angstzuständen. Ihre Krankenkasse lehnte eine operative Entfernung der Brust ab, da bei gutartigen Knoten ein Überwachungs-, aber kein Operationsbedarf bestehe.Dem hielt die Frau entgegen, dass die Entwicklung bei ihr zu einer erheblichen psychischen Belastung geführt habe. Die Unsicherheit darüber, ob sich bereits ein bösartiger Tumor gebildet habe, könne sie auf Dauer nicht ertragen. Sie habe einen enormen Leidensdruck mit einer ausgeprägten... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.09.2017
- BVerwG 5 C 10.16 -

Vorsorgliche Brust­drüsen­entfernung bei erhöhtem Brustkrebsrisiko kann beihilfefähig sein

Entscheiden ist individuelles Risiko des Einzelnen

Das wegen familiärer Vorbelastung und einer Genmutation erhöhte Risiko einer Frau, an Brustkrebs zu erkranken, kann eine Krankheit im beihilferechtlichen Sinne darstellen. Dies entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

Die 1975 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist beihilfeberechtigte Beamtin des Landes Hessen. Zwei ihrer Verwandten in direkter mütterlicher Linie waren an Brustkrebs erkrankt. Bei ihr besteht eine BRCA2-Genmutation, was ein erhöhtes Risiko begründet, an Brustkrebs zu erkranken. Deshalb wurde sie als Hochrisikopatientin eingestuft. Ihr Ersuchen auf Übernahme der Kosten... Lesen Sie mehr

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 10.03.2016
- 1 A 1261/15 -

Kosten einer vorbeugenden Brustoperation können im Einzelfall beihilfefähig sein

Nach Einzelfallprüfung ist bereits Vorhandensein einer BRCA-2-Genmutation als Krankheit im Sinne der Beihilfeverordnung anzusehen

Der Hessische Verwaltungs­gerichts­hof hatte in einem Berufungsverfahren die Frage zu entscheiden, ob die Kosten einer prophylaktischen Brustoperation mit Implantat­rekonstruktion durch den Dienstherrn als beihilfefähige Aufwendungen anzuerkennen sind.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, eine Beamtin des Landes Hessen, ist erwiesenermaßen Trägerin des BRCA-2-Gens. Hierbei handelt es sich um ein Gen, das bei einer entsprechenden familiären Vorbelastung mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der Trägerin zu einer Brustkrebserkrankung führen wird, wobei die Wahrscheinlichkeit bei etwa 80 % liegt.Im Fall der Klägerin... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom 13.05.2015
- 1 K 491/13.DA -

Kosten einer vorbeugenden Brustoperation können erstattungsfähig sein

Kosten für prophylaktische Brustoperation einer Trägerin des BRCA-2-Gens sind als beihilfefähig anzuerkennen

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat sich mit der Frage befasst, ob die Kosten einer prophylaktischen Brustoperation mit Implantat­rekonstruktion durch den Dienstherrn als beihilfefähige Aufwendungen anzuerkennen sind.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, eine Beamtin des Landes Hessen, ist erwiesenermaßen Trägerin des BRCA-2-Gens. Hierbei handelt es sich um ein Gen, das bei einer entsprechenden familiären Vorbelastung mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der Trägerin zu einer Brustkrebserkrankung führen wird; die Wahrscheinlichkeit liegt bei über 80 %.Im Falle der Klägerin... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Kassel, Beschluss vom 01.11.2010
- S 12 KR 34/10 ER -

SG Kassel: Vermutung einer erheblichen Brustkrebsbelastung führt nicht zu Anspruch auf prophy­laktische beidseitige Brust­amputation

Behandlungsanspruch allein wegen beginnender Entwicklung einer Karzinophobie und daraus resultierender psychischer Beeinträchtigungen besteht nicht

Sofern eine erhebliche Brustkrebsbelastung lediglich vermutet, aber als Genmutation diagnostisch mit den hierfür vorgesehenen Tests genetisch nicht nachgewiesen werden kann, besteht gegenüber der Krankenkasse kein Anspruch auf prophylaktische beidseitige Brustamputation mit anschließendem sofortigen Wiederaufbau der Brüste im Sinne einer Sofortrekonstruktion. Dies hat das Sozialgericht Kassel entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall stellte eine 43 Jahre alte Versicherte gegenüber ihrer Krankenkasse einen Antrag auf prophylaktische beidseitige Brustamputation mit anschließendem sofortigen Wiederaufbau der Brüste im Sinne einer Sofortrekonstruktion. Der Antrag folgte auf Empfehlung ihres seit Jahren behandelnden Frauenarztes, ihrer Psychotherapeutin und eines plastischen Chirurgen. Diese... Lesen Sie mehr