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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Business-Kleidung“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 26.03.2014
- 6 K 231/12 -
Anwalt kann nicht Anzug, Hemd, Hose und Schuhe als Business-Kleidung von der Steuer absetzen
Anzug wegen möglicher privater Nutzung nicht steuerlich absetzbar / Business-Kleidung stellt keine typische Berufsbekleidung im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG dar
Die Business-Kleidung eines Rechtsanwalts ist nicht als typische Berufsbekleidung im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG anzusehen. Daher sind die Anschaffungskosten nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Denn Business-Kleidung kann nicht nur für den Beruf, sondern auch privat genutzt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach seiner Anstellung durch eine international tätige Rechtsanwaltskanzlei kaufte sich ein Rechtsanwalt im Jahr 2011 mehrere Anzüge, Hemden, Hosen und Schuhe. Die dadurch entstandenen Kosten wollte er teilweise als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das Finanzamt hielt dies aber für unzulässig. Denn seiner Meinung nach handele es sich bei Business-Kleidung nicht um eine typische Berufsbekleidung. Nach erfolglosem Einlegen eines Einspruchs, erhob der Anwalt schließlich Klage.Das Finanzgericht Hamburg entschied gegen den Rechtsanwalt. Er habe die Kosten seiner... Lesen Sie mehr
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