die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Cockpitbeschäftigte“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.02.2020
- 8 AZR 215/19 -
Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam
Frage eines etwaigen Betriebstriebs(teil)übergangs kann offen bleiben
Die Massenentlassungsanzeige nach der Bestimmung des § 17 Abs. 1 KSchG, die im Einklang mit Art. 3 der Richtlinie 98/59/EG auszulegen ist, ist bei der Agentur für Arbeit zu erstatten, in deren Bezirk die Auswirkungen der Massenentlassung auftreten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Fluggesellschaft Air Berlin unterhielt an mehreren Flughäfen sogenannte Stationen. Diesen war Personal für die Bereiche Boden (soweit vorhanden), Kabine und Cockpit zugeordnet. Der Kläger war bei der Air Berlin als Flugkapitän beschäftigt und der Station Köln zugeordnet. Die Arbeitsverhältnisse des gesamten Cockpit-Personals - einschließlich das des Klägers - wurden nach der am 1. November 2017 erfolgten Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wegen Stilllegung des Flugbetriebs Ende November 2017 gekündigt. Air Berlin erstattete die Massenentlassungsanzeige für den angenommenen "Betrieb... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.11.2010
- 4 AZR 118/09 -
BAG zu den Voraussetzungen einer gewerkschaftlichen Einwirkungsklage gegen den Arbeitgeberverband
Einwirkungsklage bedarf keiner vorherigen rechtskräftigen Feststellung über Inhalt der tariflichen Regelung
Die Klage einer Gewerkschaft gegen einen Arbeitgeberverband, auf sein Mitglied zur Beachtung der tarifvertraglichen Vorgaben einzuwirken, bedarf nicht einer vorherigen rechtskräftigen Entscheidung über den Inhalt der tariflichen Verpflichtung, um deren Einhaltung es geht. Das gilt jedenfalls dann, wenn in dem Rechtsstreit sowohl über die Einwirkungsverpflichtung als auch über die ausdrücklich zum Streitgegenstand erhobene umstrittene Auslegungsfrage entschieden wird. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Die klagende Gewerkschaft hat mit dem beklagten Arbeitgeberverband einen für das diesem angehörende Luftfahrtsunternehmen geltenden "Tarifvertrag über Wechsel und Förderung" geschlossen. Dieser regelt für die Cockpitbeschäftigten die Bedingungen eines Wechsels auf ein anderes Flugzeugmuster. Ausgeschriebene Stellen für eine Umschulung werden nach der näher geregelten Seniorität der geeigneten... Lesen Sie mehr