Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.02.2020
- 8 AZR 215/19 -
Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam
Frage eines etwaigen Betriebstriebs(teil)übergangs kann offen bleiben
Die Massenentlassungsanzeige nach der Bestimmung des § 17 Abs. 1 KSchG, die im Einklang mit Art. 3 der Richtlinie 98/59/EG auszulegen ist, ist bei der Agentur für Arbeit zu erstatten, in deren Bezirk die Auswirkungen der Massenentlassung auftreten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die
Kläger hält Massenentlassungsanzeige für fehlerhaft
Der Kläger bestritt die Stilllegungsentscheidung und machte die fehlende soziale Rechtfertigung der Kündigung geltend. Der Flugbetrieb werde durch andere Fluggesellschaften (teilweise) fortgeführt, darunter auch das sogenannte Wet Lease für eine andere
Massenentlassungsanzeige für Personal der Station Köln hätte bei zuständiger Agentur für Arbeit in Köln erfolgen müssen
Die Vorinstanzen wiesen die Kündigungsschutzklage ab. Die Revision des Klägers hatte vor dem Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Wie bereits der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden hatte, handelte es sich ausgehend von dem durch die Richtlinie 98/59/EG determinierten Betriebsbegriff bei den Stationen der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.03.2020
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online (pm/kg)
- Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.04.2019
[Aktenzeichen: 6 Sa 1641/18]
- Kabinenpersonal von Air Berlin hat keinen Anspruch auf Nachteilsausgleich
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.01.2020
[Aktenzeichen: 1 AZR 149/19 und 1 AZR 295/19]) - Kündigungsschutzklagen von Beschäftigten der Air Berlin erfolglos
(Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.01.2019
[Aktenzeichen: 7 Sa 795/18, 15 Sa 814/18, 9 Sa 799/18])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28485
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28485
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.