wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 30. Oktober 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Dividende“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Münster, Urteil vom 02.07.2014
- 12 K 2707/10 F -

Spanische Dividenden sind auch bei nur 10 %-igem Quellensteuerabzug von der Einkommensteuer freizustellen

Dividendeneinnahmen sind nicht als Einkünfte sondern lediglich im Rahmen des Progressions­vor­behalts zu erfassen

Dividenden einer spanischen Kapitalgesellschaft an deutsche Gesellschafter sind auch dann von der Einkommensteuer freizustellen, wenn in Spanien lediglich ein Quellensteuerabzug von 10 % vorgenommen wurde. Dies entschied das Finanzgericht Münster.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, eine GmbH & Co. KG mit Sitz in Deutschland, erzielte Dividenden aus einer Beteiligung an einer spanischen Kapitalgesellschaft Zugleich war sie an einer spanischen S. L. en Commandita (Personengesellschaft, die mit einer deutschen GmbH & Co. KG vergleichbar ist) beteiligt, deren Komplementärin die spanische Kapitalgesellschaft. war. Die Dividenden unterwarf der spanische Fiskus einem Quellensteuerabzug von 10 %. Das Finanzamt berücksichtigte die Dividenden im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Klägerin als gewerbliche Einkünfte. Zwar stünde das Besteuerungsrecht insoweit nach... Lesen Sie mehr

Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 08.10.2012
- 4 V 1661/11 -

Hessisches FG zum Widerruf einer Bescheinigung über abgeführte Kapitalertragsteuer im Zusammenhang mit "Cum-Ex-Geschäften"

Steuerpflichtiger muss Erhebung von Kapitalertragsteuer auf Dividenden- bzw. Dividendenkompensationszahlungen anhand geeigneter Beweismittel nachweisen können

Wird die Kapitalertragsteueranrechnungsbescheinigung von dem ausstellenden Kreditinstitut widerrufen, obliegt es grundsätzlich dem Steuerpflichtigen, die Erhebung der Kapitalertragsteuer auf Dividenden- bzw. Dividendenkompensationszahlungen anhand anderer geeigneter Beweismittel nachzuweisen. Hierauf stützte das Hessische Finanzgericht seine Entscheidung in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gestützt, das die Einbehaltung und Abführung von Kapitalertragsteuer beim Verkauf von dividendenberechtigten Aktien um den Dividendenstichtag betraf.

Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt ein Unternehmen, das die Verwaltung eigener Vermögenswerte, insbesondere den Handel mit Finanzinstrumenten für eigene Rechnung zum Gegenstand hatte. In den Jahren 2006 bis 2008 tätigte sie Geschäfte mit marktgängigen dividendenberechtigten Aktien deutscher Aktiengesellschaften, die überwiegend im DAX 30 und vereinzelt in... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Köln, Urteil vom 27.08.2012
- 2 K 2241/02 -

Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer: Ableiten und Bescheinigen anrechenbarer ausländischer Steuer aus dem Körperschaftsteuersatz seitens der Bank nicht ausreichend

Tatsächliche Belastung ausländischer Dividende durch ausländische Körperschaftsteuer muss klar belegt werden

Für die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer ist es nicht ausreichend, wenn eine Bank die anrechenbare ausländische Steuer lediglich aus dem Körperschaftsteuersatz ableitet und bescheinigt. Denn hieraus ergibt sich nicht, dass die Steuer von dem ausländischen Unternehmen auch tatsächlich entrichtet wurde. Dies entschied das Finanzgericht Köln und wies damit eine Klage mangels entsprechender Nachweise ab.

In dem zugrunde liegenden Klageverfahren hatte das Finanzgericht Köln zwei Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg gestellt. Im Rahmen des bis zum Jahr 2000 geltenden Anrechnungsverfahrens konnte nur die Körperschaftsteuer bei der persönlichen Einkommensteuer des Anteilseigners angerechnet werden, die auf Dividenden einer inländischen... Lesen Sie mehr

Werbung

Finanzgericht Köln, Beschluss vom 28.01.2010
- 2 K 3527/02 und 2 K 4220/03 -

FG Köln: Europarechtswidrigkeit der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Inlands- und Auslandsdividendenzahlungen weiterhin offen

Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil in Sachen "Gaz de France"

Das Finanzgericht Köln hat in zwei Folgeentscheidungen zum EuGH-Urteil vom 1. Oktober 2009 (C-247/08) Klagen von zwei französischen Gesellschaften in der Rechtsform einer "societé par actions simplifée" (S.A.S.) auf vollständige Entlastung vom Kapitalertragsteuerabzug abgewiesen.

Das deutsche Steuerecht kann im Ergebnis dazu führen, dass Gewinnausschüttungen deutscher Tochterunternehmen an ihre im Ausland ansässigen Muttergesellschaften im Inland höher besteuert werden als entsprechende Gewinnausschüttungen an deutsche Muttergesellschaften. In beiden Fällen unterliegen die Dividendenzahlungen zwar nach §§ 43, 43a EStG grundsätzlich dem Kapitalertragsteuerabzug... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 06.03.2007
- C-292/04 -

Europäischer Gerichtshof verurteilt Deutschland wegen Steuergutschriften auf Dividenden inländischer Aktiengesellschaften zu Steuerrückerstattung in Milliardenhöhe

Besitzer ausländischer Aktien wurden benachteiligt - Bund muss Nachteile aus einer bis 2001 geltenden Steuerrichtlinie rückwirkend wiedergutmachen

Bis Ende 2000 sah das deutsche Einkommensteuergesetz eine Steuergutschrift für Dividenden deutscher Aktiengesellschaften vor. Für die Dividenden von ausländischen Gesellschaften gab es diese Gutschrift nicht. Der Europäische Gerichtshof sah hierin eine unzulässige Benachteiligung für deutsche Aktienbesitzer, die ausländische Aktien in ihrem Depot hatten. Ein Mitgliedsstaat dürfe eine Steuergutschrift nicht nur für Dividenden einer inländischen Kapitalgesellschaft gewähren, urteilten die Richter. Da dieser Aspekt der Kapitalverkehrsfreiheit bereits seit dem Urteil Verkooijen, dessen zeitliche Wirkung der Gerichtshof nicht beschränkte, geklärt sei, habe der Gerichtshof die Wirkungen seines jetzigen Urteils nicht beschränkt.Mit diesem Urteil ist Deutschland verpflichtet, Steuerrückzahlungen in Milliardenhöhe zu leisten. Deutschland müsse die Nachteile, die Besitzern ausländischer Wertpapiere aus der bis 2001 gültigen Regelung entstanden seien, rückwirkend ausgleichen.

Die Vorgeschichte des Rechtsstreits im Ausgangsverfahren reicht in die 90er-Jahre zurück. Nach dem damals geltenden deutschen Recht hatten in Deutschland unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige Anspruch auf eine Steuergutschrift für die von deutschen Gesellschaften erhaltenen Dividenden, nicht aber für die Dividenden, die von Gesellschaften mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten stammten.... Lesen Sie mehr