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Donnerstag, 21. November 2024

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alle Urteile, veröffentlicht am 24.10.2024

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.10.2024
- 2 U 86/23 -

Widersprüchliche Angaben eines Mandanten erhöhen abrechenbaren Aufwand seines Verteidigers

Rechtsanwalt kann erhöhten Aufwand auch abrechnen

Der abrechenbare Aufwand eines mit der Verteidigung beauftragten Rechtsanwalts kann steigen, je mehr ein Beschuldigter durch sein Verhalten und seine Einlassung die Aufklärung erschwert und den Verdacht gegen ihn vertieft (hier: zur Herkunft von 394.050 € Bargeld in einem Koffer). Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat der Berufung der beklagten Rechtsanwälte teilweise stattgegeben, die von ihrem Mandanten auf Rückzahlung vereinnahmten Rechts­anwalts­honorars in Anspruch genommen worden waren.

Der Kläger hatte einem Dritten einen ihm gehörenden Geldbetrag in Höhe von 394.050 € bar in kleiner Stückelung in einem Koffer zum Weitertransport in die Türkei am Flughafen Frankfurt am Main übergeben. Nachdem der Geldtransport am Flughafen aufgefallen war, stellte das Zollfahndungsamt das Geld zur Durchführung eines Clearing-Verfahrens wegen des Anfangsverdachte der Geldwäsche sicher. Der Kläger hatte angegeben, dass ihm das Geld von seiner Mutter geschenkt worden sei.Nachfolgend beauftragte der Kläger die beklagte Rechtsanwaltskanzlei, seine Rechte im zollrechtlichen Bußgeldverfahren und dem Clearing-Verfahren wahrzunehmen.... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19.09.2024
- L 7 SO 2479/23 -

Behörde erlangt auch mit einem unvollständigen Antrag Kenntnis auf möglichen Bedarf von Sozialhilfe

Leistungen sind ab Kenntnis zu gewähren

Erhält die Behörde einen unvollständigen Antrag auf Sozialhilfe und fordert daraufhin weitere Unterlagen an, so hat sie zu diesem Zeitpunkt von einen eventuellen Bedarf eines Leistungsberechtigten Kenntnis erlangt. Nach diesem "Kenntnisgrundsatz" besteht ein Anspruch auf Sozialhilfe ab diesem Zeitpunkt. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hervor.

Für Menschen, die ihren Lebensbedarf nicht mit eigenen Mitteln decken können und die auch keinen ausreichenden Anspruch auf andere, vorrangige staatliche Leistungen haben, soll die Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) die Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums sicherstellen.Um einen einfachen Zugang zu gewährleisten, sind die... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.10.2024
- 7 K 800/22.F -

Weisung der BaFin an einen Internet­dienst­anbieter zur Einrichtung einer DNS-Sperre für eine Internetadresse rechtswidrig

Hinzuziehung des Host-Providers als milderes Mittel

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat der Klage eines Internet­dienst­anbieters gegen die Weisung der BaFin stattgegeben.

Im April 2021 veröffentlichte die beklagte Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf ihrer Homepage eine Mitteilung, dass sie der dem Verfahren beigeladenen Gesellschaft das unerlaubt betriebene Depotgeschäft sowie die unerlaubt erbrachte Anlagevermittlung und Anlageberatung untersagt habe.Sodann erteilte die BaFin der Klägerin, die zu den größten... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin II, Urteil vom 22.10.2024
- 65 S 139/24 -

Modernisierungs­arbeiten verpflichten nur im Ausnahmefall zum Auszug

Kündigung der Vermieterseite unwirksam

Das Landgericht Berlin II hat auf die Berufung eines 85-jährigen Mieters die Räumungsklage seiner Vermieterin abgewiesen. Die wegen (vermeintlicher) Verletzung der Pflicht zur Duldung von Modernisierungs­arbeiten zunächst angedrohte, dann ausgesprochene fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung sei unwirksam.

Eine andere Kammer des Landgerichts II hatte den Mieter, der das Mietobjekt seit seiner Geburt bewohnt, zur Duldung mehrerer Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten verurteilt und ihn verpflichtet, den von der Klägerin beauftragten Handwerkern den Zutritt zur Ausführung der Arbeiten jeweils nach entsprechender rechtzeitiger Ankündigung vom Montag bis Freitag im Zeitraum zwischen... Lesen Sie mehr