Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.10.2024
- 7 K 548/22.F -
Allgemeinverfügung der BaFin bezüglich Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen rechtswidrig
Keine Rechtsgrundlage für Vorgehen der BaFin zu Prämiensparverträgen
2021 hatte die BaFin eine Allgemeinverfügung erlassen, die Kreditinstitute unter anderem dazu verpflichtete, Prämiensparkunden über die Unwirksamkeit von Zinsanpassungsklauseln zu informieren. Das VG Frankfurt am Main hat sie nun für rechtswidrig erklärt.
Von den 1990er bis Anfang der 2000er Jahre schlossen die Klägerinnen und eine Vielzahl weiterer Kreditinstitute mit ihren Kundinnen und Kunden typische Prämiensparverträge mit Zinsanpassungsklauseln, die ihnen einräumten, über Änderungen der vertraglich vorgesehenen Verzinsung einseitig unbegrenzt zu entscheiden. Der BGH erklärte derartige Zinsanpassungsklauseln im Jahr 2004 für unwirksam. In der Folgezeit entwickelten die Kreditinstitute neue Zinsanpassungsklauseln für das Neugeschäft und übertrugen diese faktisch auf das Bestandsgeschäft. Im Jahr 2010 entschied der BGH, dass die entstandene Vertragslücke nicht einseitig geschlossen werden könne, sondern es der ergänzenden gerichtlichen Vertragsauslegung bedürfe.
Mit
Allgemeinverfügung zu unbestimmt
Das VG hat der Klage stattgegeben und führte in der mündlichen Urteilsbegründung aus, dass kein erheblicher, dauerhafter oder wiederholter Verstoß gegen ein Verbraucherschutzgesetz i.S.d. § 4 Abs. 1a FinDAG vorliege. Soweit sich die BaFin allgemein auf die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Rechtsprechung des BGH hierzu berufe, sei dies zu unbestimmt. Hinsichtlich der Regelung über die ergänzende Vertragsauslegung sei zweifelhaft, ob es sich um ein Verbraucherschutzgesetz handle. Jedenfalls liege im maßgeblichen Zeitpunkt kein Verstoß vor, da noch keine ergänzende gerichtliche Vertragsauslegung vorgelegen habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Kammer hat die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.10.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 34497
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil34497
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.