die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ehegattensplitting“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 31.07.2018
- 1 K 92/18 -
Ehe für Alle: Splittingtarif rückwirkend für alle Jahre seit 2001 möglich
Änderung bestandskräftiger Bescheide infolge einer Gesetzesänderung bedarf keiner ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung
Das Finanzgericht Hamburg hat der Klage eines gleichgeschlechtlichen Ehepaares stattgegeben, das die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer begehrte, und zwar rückwirkend ab dem Jahr 2001.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatten nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz) am 1. August 2001 im Jahr 2001 eine Lebenspartnerschaft begründet, die sie nach Inkrafttreten des Eheöffnungsgesetzes (EheöffnungsG) im November 2017 in eine Ehe umwandelten. Nach der gesetzlichen Regelung ist der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft nach der Umwandlung in eine Ehe für die Rechte und Pflichten der Partner maßgeblich. Weil die Zusammenveranlagung nach dem Splittingtarif in vielen Fällen zu einer Verringerung der Steuerlast führt, beantragten die Kläger, die für Eheleute vorgesehene... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 26.04.2017
- III B 100/16 -
BFH: Kein Ehegattensplitting für verschiedengeschlechtliche Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Begriff "Lebenspartner" in § 2 Abs. 8 EStG umfasst nicht nichteheliche verschiedengeschlechtliche Lebensgemeinschaft
Ein nichteheliches verschiedengeschlechtliches Paar kommt nicht in den Genuss des Ehegattensplittings. Der Begriff "Lebenspartner" in § 2 Abs. 8 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) umfasst nicht nichteheliche verschiedengeschlechtliche Lebensgemeinschaften. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau und ein Mann lebten in einer Lebensgemeinschaft. Sie führten einen gemeinsamen Haushalt und standen sozial und wirtschaftlich füreinander ein. Sie hatten zudem drei Kinder, die ebenfalls im Haushalt lebten. Ihrer Meinung nach umfasse ihre nichteheliche verschiedengeschlechtliche Lebensgemeinschaft den Begriff "Lebenspartner" in... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 18.05.2016
- 10 K 2790/14 E -
Ehegattensplitting nicht bei nichtehelicher Lebensgemeinschaften anwendbar
Steuerliche Begünstigung gilt nicht für Paare ohne rechtliche Bindung
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass der Splittingtarif nur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften, nicht aber für nichteheliche Lebensgemeinschaften gilt.
Die Kläger sind nicht miteinander verheiratet und leben mit ihren drei gemeinsamen Kindern in einem Haushalt. Für das Streitjahr beantragten die Kläger eine Zusammenveranlagung unter Anwendung des Splittingtarifs. Zur Begründung beriefen sie sich auf eine gesetzliche Regelung, nach der die für Eheleute geltenden steuerlichen Vorschriften auch auf "Lebenspartnerschaften" Anwendung finden.... Lesen Sie mehr
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Bundesfinanzhof, Urteil vom 26.06.2014
- III R 14/05 -
Ehegattensplitting: Kein Splittingtarif für Lebenspartner für Jahre vor Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes
Außerhalb von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft besteht kein Anspruch auf Zusammenveranlagung
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Partner einer Lebensgemeinschaft für Jahre, in denen das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) noch nicht in Kraft war, das steuerliche Splittingverfahren nicht beanspruchen können.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls lebt seit 1997 mit seinem Partner, dem er vertraglich zum Unterhalt verpflichtet war, in einer Lebensgemeinschaft. Er beantragte beim Finanzamt und später beim Finanzgericht vergeblich, für das Jahr 2000 zusammen mit seinem Partner zur Einkommensteuer veranlagt zu werden. Das anschließende Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof war bis... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 07.05.2013
- 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07 -
Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting ist verfassungswidrig
Rechtslage muss rückwirkend ab der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1. August 2001 geändert werden
Die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Die entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da es an hinreichend gewichtigen Sachgründen für die Ungleichbehandlung fehlt. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Rechtslage muss rückwirkend ab der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1. August 2001 geändert werden. Übergangsweise sind die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften anzuwenden.
Das Einkommensteuergesetz ermöglicht Ehegatten, die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer zu wählen, was zur Anwendung des so genannten Splittingtarifs führt (§§ 26, 26b, 32a Abs. 5 EStG). Die Beschwerdeführer beantragten nach Begründung eingetragener Lebenspartnerschaften für die Jahre 2001 und 2002 die Zusammenveranlagung mit ihren jeweiligen Lebenspartnern. Die Finanzverwaltung... Lesen Sie mehr
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Bundesfinanzhof, Beschluss vom 21.12.2012
- III B 41/12 -
Bundesfinanzhof: Vorläufiges Ehegattensplitting für homosexuelle Paare
Bundesfinanzhof zweifelt an der Rechtmäßigkeit der bisherigen Praxis
Angesichts mehrerer Verfassungsbeschwerden erscheint die bisherige Praxis der Verweigerung des Ehegattensplittings für homosexuelle Paare als nicht rechtmäßig. Eingetragenen Lebenspartnern ist daher vorläufig das Ehegattensplitting zu gewähren. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein homosexuelles Paar begründete im Jahr 2002 eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Sie stellten im Jahr 2011 beim Finanzamt den Antrag, die Lohnsteuerklassen entsprechend des Ehegattensplittings zu ändern. Das Finanzamt lehnte dies ab, woraufhin die Lebenspartner Klage erhoben. Aufgrund der zu erwartenden langen Verfahrensdauer stellten... Lesen Sie mehr
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 20.12.2012
- 5 V 213/11 (Urteil v. 9.12.2011) und 5 V 223/11 -
Eingetragene Lebenspartner haben vorläufig Anspruch auf Eintragung der Lohnsteuerklasse III
FG Schleswig-Holstein äußert ernstliche Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der Regelungen im Einkommensteuergesetz zur Lohnsteuerklasseneinteilung
Für eingetragene Lebenspartner ist vorläufig die nach dem Gesetzeswortlaut nur für Ehegatten geltende Lohnsteuerklasse III - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - auf der Lohnsteuerkarte einzutragen. Das gilt zumindest bis zu einer Klärung der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses eingetragener Lebenspartner von Ehegatten begünstigenden Regelungen im Lohn- und Einkommensteuerrecht (so genanntes Ehegattensplitting) durch das Bundesverfassungsgericht in dort bereits anhängigen Verfahren. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Schleswig-Holstein hervor.
In den zugrunde liegenden Fällen wollte jeweils eine Partnerin einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf ihrer Lohnsteuerkarte für das Jahr 2011 die nach dem Gesetzeswortlaut Ehegatten vorbehaltene günstigere Lohnsteuerklasse III eintragen lassen. Dies hatte das Finanzamt abgelehnt. Dagegen beantragten die betroffenen Frauen vorläufigen Rechtsschutz bei dem Finanzgericht.... Lesen Sie mehr
Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 14.09.2012
- 7 V 4/12 -
Alleinerziehende haben keinen Anspruch auf die Anwendung eines Splitting-Verfahrens
Niedersächsisches Finanzgericht veneint Verfassungswidrigkeit der Besteuerung für Alleinerziehende
Alleinerziehende haben keinen Anspruch auf die Anwendung des Ehegatten-Splittings oder eines Familien-Splittings. Dies entschied das Niedersächsische Finanzgericht.
In dem zugrunde liegenden Fall ist die Antragstellerin verwitwet und hat zwei minderjährige Kinder. Im Hauptsacheverfahren macht sie geltend, ihre Besteuerung als Alleinerziehende sei verfassungswidrig. Gegenüber einem zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehepaar (mit oder ohne Kinder) und gegenüber einem geschiedenen Ehepaar, das ein Real-Splitting in Anspruch nehme, zahle sie... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Köln, Beschluss vom 07.12.2011
- 4 V 2831/11 -
Finanzgericht Köln gewährt Splittingtarif für Eingetragene Lebenspartner
Finanzgericht Köln beruft sich auf Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer
Eingetragene Lebenspartner sind bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der Lohn- und Einkommensteuer vorläufig wie Ehegatten zu behandeln. Dies entschied das Finanzgericht Köln.
Die Partner einer Lebenspartnerschaft wollten auf ihren Lohnsteuerkarten unter Anwendung des sog. Faktorverfahrens die Steuerklasse IV eingetragen haben, was nach der aktuellen gesetzlichen Regelung nur Ehegatten vorbehalten ist. Das Finanzamt lehnte dies ab und versagte auch die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes. Diesen erhielten die Lebenspartner nunmehr durch das Finanzgericht... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.07.2011
- 1 K 2232/06 -
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auch im Jahre der Eheschließung
Wahlrecht zwischen Ehegattensplitting und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der Eheschließung
Heiratet ein Alleinerziehender, so kann er anteilig bis zum Monat der Eheschließung der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beanspruchen. Dies hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.
Allein stehende Steuerpflichtige, zu deren Haushalt ein Kind gehört, für das ihnen der Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Allein stehend in diesem Sinne sind Steuerpflichtige, die nicht die Voraussetzungen des Ehegatten-Splittings erfüllen und nicht mit einem Partner zusammenleben.Mit dem Entlastungsbetrag... Lesen Sie mehr