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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Einfriedung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 07.03.2023
- 13 S 108/22 -
Ohne wesentliche Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks besteht keine Pflicht zur Einfriedung von Grundstücken im Saarland
Gelegentliche Beeinträchtigung durch Rehe begründet keinen Anspruch auf Einfriedung
Im Saarland besteht keine allgemeine Pflicht zur Einfriedung von Grundstücken. Eine Ausnahme besteht gemäß § 43 Abs. 1 des Nachbargesetzes des Saarlandes (NachbG SL) dann, wenn die Einfriedung zum Schutz des Nachbargrundstücks vor wesentlichen Beeinträchtigungen erforderlich ist. Dass gelegentlich Rehe auf das Grundstück gelangen, genügt dazu nicht. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem mehrfach Rehe auf ein Grundstück im Saarland gelangt sind und dort den Garten zertrampelt sowie Rosen abgefressen haben, ließ der Eigentümer auf der Grenze zum Nachbargrundstück einen Doppelstabmattenzaun errichten. Dadurch entstanden Kosten in Höhe von etwa 1.600 €-. Die Hälfte davon verlangte der Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn ersetzt. Das Amtsgericht Völklingen gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Beklagten.Das Landgericht Saarbrücken entschied zu Gunsten des Beklagten. Dem Kläger stehe kein Anspruch auf Erstattung der Hälfte der... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 02.01.2018
- 4 U 1400/17 -
Als Stütze dienende Trockenmauer gilt nicht als Grundstückseinfriedung im Sinne der Wohngebäudeversicherung
Einfriedung muss zur Abwehr des unbefugten Betretens oder Verlassens des Grundstücks dienen
Eine als Stütze dienende Trockenmauer stellt keine Grundstückseinfriedung im Sinne der Wohngebäudeversicherung dar. Denn eine Einfriedung muss zur Abwehr des unbefugten Betretens oder Verlassens des Grundstücks dienen. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Grundstück lag an einer Seite auf einer Felskante hoch über einem Wanderweg. An der Felskante befand sich bis zur Höhe des Grundstücksniveaus eine Trockenmauer auf der sich wiederum ein Holzzaun befand. Im Spätherbst 2015 senkte sich die Trockenmauer ab, wodurch einzelne Steine und Felsbrocken auf den Wanderweg fielen. Die Grundstückseigentümerin... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 20.03.2019
- 3 K 615/18.MZ -
Wohngrundstück kann nicht ohne weiteres mit Mauer eingefriedet werden
Bei generellem Ausschluss von Einfriedungsmauern im Bebauungsplan der Gemeinde besteht auch kein Anspruch Ausnahmegenehmigung
Eine Stützmauer zur Stabilisierung einer Aufschüttung auf einem Wohngrundstück kann auch nicht ausnahmsweise genehmigt werden, wenn der Bebauungsplan der Gemeinde zur Grünerhaltung des Baugebiets grundsätzlich Einfriedungsmauern ausschließt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls nahmen zur besseren Ausnutzbarkeit ihres hängigen Grundstücks u.a. an der Seite ihres Wohngebäudes eine Aufschüttung vor. Um diese abzustützen, errichteten sie eine Steinmauer (Höhe zwischen 0,60 m und 1 m). Die Kläger beantragten unter Hinweis auf die Hanglage ihres Grundstücks eine baurechtliche Genehmigung der Mauer, die von der Beklagten versagt wurde.... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 20.03.2019
- 3 K 532/18.MZ -
Grundstückseigentümer kann von Gemeinde keinen Schutz vor Regenwasser aus angrenzendem am Hang liegenden Außenbereichsgelände verlangen
Eigentümer des Wohngrundstücks muss selbst zumutbare Vorsorgemaßnahmen treffen
Der Eigentümer eines Wohngrundstücks kann von der Gemeinde grundsätzlich keinen Schutz vor Regenwasser aus dem angrenzenden hängigen Außenbereichsgelände einfordern. Der Grundstückseigentümer ist zu zumutbaren Vorsorgemaßnahmen selbst verpflichtet. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Die Kläger des zugrunde liegenden Falls sind Eigentümer eines in einem Bebauungsplangebiet gelegenen Grundstücks, das mit einem Wohnhaus und an der Südgrenze mit einer ca. 0,80 m hohen Mauer bebaut ist. Der Bebauungsplan der beklagten Kommune enthält u.a. Festsetzungen über einen südlich an das Grundstück angrenzenden Wasserabflussstreifen und - getrennt durch einen Wirtschaftsweg -... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.09.2018
- V ZR 302/17 -
BGH: Zur ortsüblichen Einfriedung verpflichteter Grundstückseigentümer kann Anspruch auf Beseitigung einer bereits vorhandenen Einfriedung seines Nachbarn haben
Beseitigung der vorhandenen Einfriedung muss zur Erfüllung der gesetzlichen Einfriedungspflicht notwendig sein
Hat ein Grundstückseigentümer nach § 14 Abs. 1 Satz 2 des Nachbargesetzes Hessen (NachbG HE) einen Anspruch auf Mitwirkung an der Errichtung einer ortsüblichen Einfriedung, kann er von seinem Nachbarn die Beseitigung einer bereits vorhandenen Einfriedung verlangen, wenn dies zur Erfüllung seines gesetzlichen Einfriedungsanspruchs erforderlich ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Eigentümerin eines in Hessen liegenden Grundstücks von einer ihrer Nachbarinnen die Beseitigung einer unmittelbar neben der gemeinsamen Grundstücksgrenze errichteten 2 m hohen Wand aus Metallplatten, die auf Metallrahmen verschraubt waren. Hintergrund dessen war, dass die Grundstückseigentümerin ihr Grundstück mit einem Maschendrahtzaun habe... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Ansbach, Urteil vom 16.08.2017
- 5 C 516/17 -
Sichtschutzzaun ist nicht von Wohngebäudeversicherung erfasst
Sichtschutzzaun ist keine Einfriedung gemäß Versicherungsbedingungen
Das Amtsgericht Ansbach hat entschieden, dass ein auf einer Terrasse aufgestellter Sichtschutzzaun lediglich den Schutz der Privatsphäre sicherstelle, nicht aber die Einfriedung eines Grundstücks. Daher ist die Wohngebäudeversicherung nicht verpflichtet, die Kosten für einen bei einem Sturm beschädigten Sichtschutz zu erstatten.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte ein Mann aus der Nähe von Ansbach von seiner Wohngebäudeversicherung den Ersatz für einen beschädigten Sichtschutzzaun auf seiner Terrasse. Im Januar 2017 wurde der Sichtschutzzaun auf der Terrasse seines Anwesens durch einen Sturm beschädigt. Der Mann ließ den Sichtschutzzaun für 1.349,70 Euro reparieren und verlangt diese Kosten von seiner Wohngebäudeversicherung... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 21.12.2015
- 67 S 65/14 -
Vermieter muss Eindringen von Wildschweinen auf gesamtem Grundstück durch geeignete Maßnahmen verhindern
Mieter steht Recht zur Mietminderung aufgrund Wildschweinbefalls zu
Ein Vermieter hat durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass keine Wildschweine auf dem Grundstück eindringen. Da zudem Wildschweine mit Frischlingen eine Gefahr für die Mieter darstellen, kann ihnen ein Recht zur Mietminderung in Höhe von 15 % zustehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da eine Wohnanlage in der Nähe des Tegeler Forstes in Berlin widerholt von Wildschweinen besucht wurde, verlangten die Mieter einer Erdgeschosswohnung, zu der zwei Terrassen gehörten, von der Vermieterin die Einfriedung des gesamten Grundstücks. Zudem machten sie eine Mietminderung geltend. Da die Vermieterin die Beeinträchtigungen durch... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Wedding, Urteil vom 08.01.2014
- 15a C 583/12 -
Kein Anspruch des einzelnen Mieters auf Einfriedung der gesamten Wohnanlage bei Wildschweinbefall
Wildschweinbefall rechtfertigt ohne konkrete Beeinträchtigung keine Mietminderung
Wird eine Wohnanlage am Rande eines Waldes regelmäßig von Wildschweinen besucht, so steht einem Mieter kein Anspruch auf Einfriedung der gesamten Wohnanlage zu. Zudem besteht ohne eine konkrete Beeinträchtigung durch den Wildschweinbefall kein Recht zur Mietminderung. Dies hat das Amtsgericht Wedding entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Erdgeschosswohnung, zu der auch zwei Terrassen gehörten, ihre Miete. Zudem verlangten sie eine Einfriedung der gesamten Wohnanlage. Hintergrund dessen war, dass die am Rand eines Waldes liegende Wohnanlage regelmäßig von Wildschweinen besucht wurde. Die Vermieterin wies das Minderungsrecht sowie das Einfriedungsbegehren jedoch... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Münster, Urteil vom 15.07.1997
- 5 C 3/97 -
Mieter dürfen mitgemieteten Garten mit Maschendrahtzaun einfrieden
Vermieter muss bei geringer optischer Beeinträchtigung Einfriedgung dulden
Umzäunen die Mieter eines Hauses den mitgemieteten Garten mit einem Maschendrahtzaun und liegt nur eine geringe optische Beeinträchtigung des Gesamtgrundstücks vor, so muss der Vermieter die Einfriedung hinnehmen. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieter eines Hauses planten ihren mitgemieteten Garten mit einem etwa 1,20 cm hohen Maschendrahtzaun einzufrieden. Damit wollten sie verhindern, dass ihr Sohn und der Hund das Grundstück verlassen. Der Vermieter meinte die Errichtung des Zauns nicht dulden zu müssen.Das Amtsgericht Münster stellte... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 25.01.2011
- 1 K 522/10.KO -
VG Koblenz: Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Schießanlage beinhaltet kein Erlaubnis zur Einzäunung des Geländes
Einfriedung der Schießanlage bedarf gesonderter Baugenehmigung
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Wiederinbetriebnahme einer alten Schießanlage umfasst nicht automatisch die Erlaubnis zur Einzäunung des Geländes. Die Einfriedung einer im Außenbereich gelegenen Schießanlage darf nur erfolgen, wenn dies zuvor ausdrücklich genehmigt wurde. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.
Im vorliegenden Rechtsstreit betreibt der Kläger, ein eingetragener Verein, eine von der Bundeswehr übernommene und im Außenbereich von Koblenz gelegene Schießanlage auf der Schmidtenhöhe. Diese Nutzung wurde von der Stadt Koblenz unter dem 2. Dezember 2002 immissionsschutzrechtlich genehmigt und es erging im April 2006 diesbezüglich eine waffenrechtliche Erlaubnis.... Lesen Sie mehr
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