die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Mannheim, Gerichtsbescheid vom 27.02.2019
- S 6 AS 2671/18 -
Eingliederungszuschuss für Beschäftigung langzeitarbeitsloser Schwerbehinderter
Umfang und Dauer der Leistung richten sich nach Umfang der Einschränkungen und Anforderungen des Arbeitsplatzes
Das Sozialgericht Mannheim hatte sich mit dem Umfang und der Dauer eines Eingliederungszuschusses an einen Arbeitgeber für die Beschäftigung einer langzeitarbeitslosen Schwerbehinderten zu befassen.
Im zugrunde liegenden Fall bestand zwischen dem klagenden Arbeitgeber und dem beklagten Jobcenter Streit über die Höhe und die Dauer der Förderung. Der Arbeitgeber hatte eine schwerbehinderte Frau, Jahrgang 1982, mit einem festgestellten Grad der Behinderung von 100 und einer abgeschlossenen Ausbildung zur Industriekauffrau ohne Berufserfahrung als Bürokauffrau eingestellt.Die gesetzlichen Regelungen sehen die Leistung eines Eingliederungszuschusses durch Jobcenter und Arbeitsagenturen vor, wenn Arbeitgeber jemanden beschäftigen, dessen Vermittlung wegen in seiner Person liegender Gründe erschwert ist. Umfang und Dauer der Förderung... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 09.10.2006
- L 9 AL 1200/03 -
Bundesagentur darf Laufzeit für Eingliederungszuschüsse begrenzen
Mangel an vorhandenen Haushaltsmitteln kann Grund für Begrenzung sein
Eingliederungszuschüsse, die Arbeitgebern z.B. für die Einstellung älterer Langzeitarbeitsloser gewährt werden, können von der Bundesagentur für Arbeit auf weniger als 24 Monate (= Regelförderungsdauer) begrenzt werden. Das entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im aktuellen Fall hatte ein Wiesbadener Rechtsanwalt eine ältere, seit langem arbeitslose Rechtsanwaltsgehilfin eingestellt und einen Eingliederungszuschuss für die Dauer von zwei Jahren beantragt. Das entspricht der sogenannten Regelförderungsdauer. Die Arbeitsagentur bewilligte den Zuschuss jedoch nur für 16 Monate und argumentierte, aufgrund ihres begrenzten Budgets bewillige sie... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 04.06.2003
- 7 AZR 489/02 -
Eingliederungszuschuß für ältere Arbeitnehmer als Befristungsgrund
Der am 20. September 1938 geborene Kläger war bei dem beklagten Land auf Grund mehrerer befristeter Arbeitsverträge, zuletzt auf der Grundlage der §§ 91 ff. AFG bzw. §§ 217 ff. SGB III beschäftigt.
Auf Antrag des beklagten Landes bewilligte das zuständige Arbeitsamt mit Bescheid vom 30. Mai 2000 einen Eingliederungszuschuß für ältere Arbeitnehmer gemäß §§ 217 ff. SGB III für die Zeit vom 1. Juni 2000 bis zum 31. Mai 2001. Daraufhin schlossen die Parteien am 31. Mai 2000 einen für diesen Zeitraum befristeten Arbeitsvertrag ab. Der Kläger hat mit der vorliegenden Klage geltend gemacht,... Lesen Sie mehr