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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Einrohrheizung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Urteil vom 20.07.2020
- 64 S 215/19 -
Keine Duldungspflicht bei Austausch der Einrohrheizung durch Zweirohrheizung in nur einzelnen Wohnungen
Kein Vorliegen einer energetischen Modernisierung
Der Austausch einer Einrohrheizung durch eine Zweirohrheizung stellt keine energetische Modernisierung gemäß § 555 b Nr. 1 BGB dar, wenn der Austausch nur in einzelnen Wohnung stattfindet und es an einer Gesamtplanung des Vermieters für die Wohnanlage fehlt. Der höhere Bedienungskomfort und die Verlegung der Heizungsrohre im Fußboden begründen zwar eine Verbesserung der Wohnverhältnisse gemäß § 555 b Nr. 5 BGB. Dies begründet aber keine Pflicht zur Duldung der Arbeiten, wenn die Wohnung für mehrere Wochen nicht nutzbar ist und der Vermieter keine Ersatzwohnung anbietet. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Berlin wurden im Jahr 2019 von der Vermieterin auf Duldung von Modernisierungsarbeiten verklagt. Bei den Arbeiten ging es unter anderem um den Austausch der Einrohrheizung durch eine im Fußboden verlegte Zweirohrheizung. Durch die Arbeiten wäre die Wohnung für mehrere Wochen nicht bewohnbar. Die Vermieterin bot keine Ersatzwohnung oder eine andere Art der Kompensation an. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg wies die Klage hinsichtlich auf Duldung der Heizungsmodernisierung ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.Das Landgericht Berlin... Lesen Sie mehr
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