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Sonntag, 24. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Einwendungsfrist“ veröffentlicht wurden

Landgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 20.11.2012
- 16 S 47/12 -

12-monatige Einwendungsfrist gegen Betriebs­kosten­abrechnung endet mit Ablauf des zwölften Monats

Kein Fristende Tag genau zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung

Die 12-monatige Einwendungsfrist gegen eine Betriebs­kosten­abrechnung endet gemäß § 192 BGB am Ende des zwölften Monats. Dagegen endet die Frist nicht Tag genau zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung. Dies hat das Landgericht Frankfurt (Oder) entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhielt der Mieter einer Wohnung am 8. Oktober 2010 eine Betriebskostenabrechnung. Gegen diese erhob der Mieter am 24. Oktober 2011 Einwendungen, da eine Vorauszahlung von 18,62 EUR unberücksichtigt blieb und ein Betrag von 4,88 EUR als "sonstige Betriebskosten" zu Unrecht umgelegt wurde. Da die Vermieterin die Einwendung für verspätet hielt, weigerte sie sich den zu viel gezahlten Betrag von 23,50 EUR zurückzuerstatten. Der Mieter erhob daraufhin Klage.Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) wies die Zahlungsklage ab. Der Mieter habe seine Einwendungen nicht innerhalb der 12-Monats-Frist erhoben.... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 25.10.2016
- 63 S 35/16 -

Einwendungsfrist gegen Betriebs­kosten­abrechnung endet Tag genau zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung

Kein Fristende am Ende des Kalendermonats

Die Frist des Mieters Einwendungen gegen die Betriebs­kosten­abrechnung zu erheben, endet Tag genau zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung. Die Einwendungsfrist endet daher nicht erst am Ende des Kalendermonats (so aber: LG Frankfurt (Oder), Urt. v. 20.11.2012 - 16 S 47/12 -). Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung schuldete laut Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013 eine Nachzahlung in Höhe von 248,42 EUR. Die Abrechnung ging dem Mieter am 1. September 2014 zu. Da der Mieter mit der Abrechnung nicht einverstanden war, erhob er nach dem 2. September 2015 Einwendungen. Die Vermieterin hielt diese aber für verspätetet und... Lesen Sie mehr



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